Wer den Schritt in die Selbstständigkeit getan hat, der sucht sich in der Regel bereits frühzeitig einen kompetenten Steuerberater, der das leidige Thema Steuern und Abgaben im Griff hat und betreut. Da man jedoch meist erst zum Zeitpunkt des Gewerbeantritts mit der Notwendigkeit eines solchen Steuerberaters konfrontiert wird, ist guter Rat teuer.
- Wo findet man einen kompetenten Steuerberater eigentlich?
- Welche Kompetenzen muss dieser Berater vorweisen können?
Grundsätzliche Aufgabengebiete eines Steuerberaters
Die Tätigkeit als Steuerberater umfasst die klar umrissene Aufgabe, den Klienten und Kunden bei Fragen, die Steuer- und Abgabenangelegenheiten betreffen, Hilfestellung zu leisten.Das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz regelt alle diese Aufgaben.
Sie vertreten ihre Mandanten vor Abgabenbehörden und Sozialversicherungen, und beraten diese bei Fragen, die die Betriebswirtschaft betreffen. Die Tätigkeit eines Steuerberaters kann als Selbstständiger oder im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden.
Hauptsächlich bestehen die To Dos des Steuerberaters in der aktiven Beratung der Klienten für eine perfekte Steuergestaltung. Die allgemeine Buchführung, das Erstellen des Jahresabschlusses, die Steuererklärungen, die Vertretung des Mandanten in streitbaren Fällen mit dem Finanzamt oder anderen Ämtern bzw. mit dem Finanzgericht sowie die darauf folgende Überprüfung von Steuerbescheiden gehören ebenfalls zu den Aufgabenbereichen eines Steuerberaters.
Die Aufgaben eines Steuerberaters im Überblick:
Für Unternehmer gibt es in der Regel interessante und weniger interessante Aufgabenbereiche, die ein Steuerberater übernimmt.
Interessante Leistungen für reine EPUs (Ein-Personen-Unternehmen):
- Buchhaltungsführung und Lohnbuchhaltung für Mandanten
- Jahresabschlusserstellung für bilanzierende Mandanten
- Steuererklärungserstellung im unternehmerischen Bereich, aber auch im privaten
- Vertretungen vor Abgabenbehörden
- Informationen zur allgemeinen Steuergestaltung
- Beratung zu unternehmerischen und betriebswirtschaftlichen Fragen
- Fragen zum Rechnungswesen (betrieblich) und dem internen Kontrollsystem
- Existenzgründungsfragen
- Treuhänderische Aufgaben
- Sanierungsfälle
- Unterstützung bei Bankverhandlungen
Steuerberater übernehmen in der Regel keine Rechtsberatung in Rechtsgebieten, die nicht ihre Angelegenheit sind (hier agieren Rechtsanwälte)
Wieviel kostet ein Steuerberater eigentlich?
Steuerberater arbeiten in der Regel auf Stundenbasis.
Das Honorar für eine Steuerberatung wird nach der so genannten“Allgemeinen Auftragsbestimmungen für Wirtschaftstreuhandberufe“ bemessen und verrechnet.
Grundlage für die Berechnung sind in der Regel Gegenstandswert oder Dauer.
Für die Korrektheit der steuerlichen Beratung haftet der Berater und er muss dafür eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Diese Voraussetzungen muss ein Steuerberater mitbringen:
Es gibt zwei Wege, zum Steuerberater zugelassen zu werden:
- Nach einem Studium an einer Universität oder FH (facheinschlägig!), muss man 3 Jahre lang bei einem Wirtschaftstreuhänder als Berufsanwärter arbeiten. Alternativ ist auch der Nachweis der Tätigkeit als Revisionsanwärter bei einem Revisionsverband möglich.
- Hat man kein Studium absolviert, muss man mindestens 5 Jahre als Bilanzbuchhalter gearbeitet haben, um die Zulassung zu bekommen.
Nach der Fachprüfung, die bestanden schriftlich und mündlich bestanden werden muss, gibt es noch weitere Hürden:
- Als Steuerberater muss man einen Berufssitz in der EU (EWR) haben.
- Man sollte besonders Vertrauenswürdig sein. (u.a. keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten in den Akten)
- Ein Steuerberater sollte über „geordnete wirtschaftliche Verhältnisse“ verfügen, also in en letzten 10 Jahren keinen Konkurs oder mehr als ein Sanierungsverfahren gehabt haben.
- Die volle Handlungsfähigkeit muss gegeben sind.
- Auch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit mindestens EUR 72.673,- Versicherungssumme von pro Fall ist notwendig.
(mehr zur Ausbildung auch unter: https://www.wt-akademie.at/)
So finden Sie in Ihrem Bundesland einen kompetenten Steuerberater
In Österreich gibt es zahlreiche Steuerberater, die ihren Beruf ordnungsgemäß und kompetent ausüben. Wie kann man einen solchen Steuerberater jedoch finden und wo muss man suchen?
Die Anforderungen, die man an eine Steuerberatung stellt, gehen über die reinen Beratungsqualitäten selbstverständlich hinaus, zumal man auch gerne einen Berater mit seinen Finanzen betrauen möchte, der nicht nur kompetent, sondern auch vertrauenswürdig und idealerweise auch noch günstig ist.
Unserer Tipps, damit Sie den idealen Steuerberater finden:
- Holen Sie sich Infos aus Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis: Sollten sich auch andere Freiberufler in Ihrem Bekanntenkreis befinden, dann macht es sich bezahlt die Ohren und Augen offen zu halten und seine Freunde oder Bekannte auch direkt auf deren Erfahrungen anzusprechen. Eventuell hat der eine oder andere bereits Erfahrungen mit mehreren Steuerberatern sammeln können und kann diese an Sie weitergeben.
- Eruieren Sie das Leistungsspektrum: Bei der Informationseinholung sollten Sie parallel auch gleich vergleichen, welche Leistungen bei welchen Beratern in die Beratung inkludiert sind. Agiert der Steuerberater auch als Wirtschaftstreuhänder und ist diese Zusatzqualifikation interessant für Sie, kümmert er sich klassisch auch um die Lohnverrechnung.
- Eruieren Sie den finanziellen Aufwand: Da Steuerberater in der Regel einen Stundenlohn veranschlagen, sollten Sie diese Löhne miteinander in Vergleich setzen, um herauszufinden, wie günstig oder teuer die angebotenen Leistungen ausfallen.
- Von wo aus agiert Ihr Steuerberater: Es ist nicht zwingend notwendig, dass Ihr Steuerberater im selben Bundesland wie Sie wohnt, da Sie sich in der Regel wahrscheinlich nicht öfter als ein- bis zweimal im Jahr sehen.
Generell muss man festhalten, dass Sie in Großstädten wie Wien oder Graz eine größere Auswahl an Steuerberatern antreffen als etwa in Krems oder Hartberg.
Für die laufende Buchhaltung ist es jedoch wichtig vor Ort zu sein und in direkten Kontakt mit Ihrem Vertreter zu sein.
Die kleine Steuerfibel für Selbstständige 2014
Die folgenden Tipps für Selbstständige und Unternehmen sollen Ihnen erste Einblicke in grundlegende Fragen des Steuerrechts geben. Praktische Anleitungen und weiterführende Hinweise sollen Ihnen somit einen guten Start ins Unternehmertum ermöglichen.
Wer bis zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung in einem Dienstverhältnis stand, hatte mit dem Finanzamt bisher wohl eher wenig Kontakt.
Die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber, die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hatte bisher die steuerlichen Pflichten zu erfüllen. Bei nichtselbstständig Erwerbstätigen, zu denen Sie sich fortan zählen, erfolgt die Berechnung und Bezahlung der Einkommensteuer jetzt auf dem Wege des Lohnsteuerabzuges – für diese sind nun Sie selbst verantwortlich, für sich und fallweise auch für Ihre Mitarbeiter.
Neben der Einkommensteuer (oder KöST) müssen Sie als Unternehmer auch die Umsatzsteuer berücksichtigen. Beschäftigen Sie Dienstnehmer/innen, dann müssen Sie für diese so genannte „lohnabhängige Abgaben“ wie Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag sowie die Kommunalsteuer entrichten. Je nach Branche besteht noch die Verpflichtung zur Abfuhr weiterer Abgaben, wie etwa der Kammerumlage, der Kraftfahrzeugsteuer oder der Normverbrauchsabgabe. Auch hierbei kann Ihnen der Service eines Steuerberaters gute Dienste tun.
Sie können sich zwar gänzlich auf den Service Ihres Steuerberaters verlassen, dennoch sollten Ihnen die wichtigsten steuerrechtlichen Begriffe vertraut sein und Sie sollten ebenso von Ihren Rechten und Pflichten wissen.
Hier können Sie den einen oder anderen Euro sparen
Bei einer Neugründung oder einer erstmaligen Übertragung von einem Betrieb sieht das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) in Österreich eine umfassende steuerliche Begünstigung vor, die es dem Gründer erleichtern soll, die ersten Schritte im eigenen Gewerbe zu tun. Um in den Genuss dieser so wichtigen steuerlichen Begünstigungen zu kommen, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die Ihnen beim Gründerservice der Wirtschaftskammern vorgelegt werden können.
Sollten Sie in den Genuss der NeuFöG kommen, dann entfallen folgende Kosten im Zuge Ihrer Betriebsgründung:
- Stempelgebühren
- Bundesverwaltungsabgaben
- Grunderwerbsteuer (bei der Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher Basis)
- Gerichtsgebühren für die Eintragungen in das Firmenbuch
- Gerichtsgebühren für die Eintragungen in das Grundbuch
- Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten
- Lohnabgaben wie Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds, Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag, Wohnbauförderungsbeiträge, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung etc.
Mit den vorgesehenen Förderungen und einem kompetenten Steuerberater an Ihrer Seite wird der Beginn Ihres eigenen Unternehmens eine absehbare und kalkulierbare Angelegenheit, die mit keinerlei Schwierigkeiten versehen sein sollte.