Wer sich als Student selbstständig machen möchte hat in Österreich unterschiedliche Möglichkeiten und aber auch Pflichten. Es gibt grundsätzlich verschiedene Arten der Selbstständigkeit, die im Folgenden erklärt werden.
Selbstständig als Student mit Gewerbeschein
Ein Student braucht für eine echte selbstständige Tätigkeit einen Gewerbeschein. Dabei wird zwischen dem freien und den reglementierten Gewerbe unterschieden. Den Gewerbeschein kann er bei der Bezirksverwaltung, dem Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft in der Heimatgemeinde beantragen. Die Ausstellung kann bis zu 150 Euro (Stand 2016) kosten.
Mit einem freien Gewerbe kann der Student beispielsweise im Bereich Eventmanagement oder EDV-Dienstleistungen tätig werden. Eine vollständige Liste der Tätigkeitsbereiche findet sich auf der Webseite des Bundesministerium(s) für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.
Für ein reglementiertes Gewerbe ist hingegen ein Nachweis über die Qualifikation der gewünschten Tätigkeit zwingend erforderlich. Hierzu zählen u.a. Handwerksberufe oder die Tätigkeit als Fremdenführer.
Generell ist der Student mit seiner Gewerbeanmeldung über die Gewerbliche Sozialversicherungsanstalt pflichtversichert. Diese deckt die Kranken-, Pension- und Unfallversicherung ab. Bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von 4.988,64 Euro kann sich der Gewerbetreibende von Pflichtversicherung befreien lassen um Kosten zu sparen und sich günstig freiwillig selbst zu versichern. Eine Unfallversicherung muss aber zwingend abgeschlossen werden. Dafür muss der Selbstständige ca.106 Euro im Jahr aufbringen.
Während des Studiums selbstständig ohne Gewerbeschein
Der „Neue Selbstständige“ benötigt hingegen keine Gewerbeberechtigung für seine Tätigkeit. Eine Voraussetzung für diese Tätigkeitsform ist häufig eigenes Equipment zur Erledigung des Auftrags. Er schuldet seinem Auftraggeber ein konkretes Werk und wird nicht nach einem Stundensatz entlohnt, sondern stellt pro Auftrag eine Rechnung. Rein formell ist er als Dienstleister für seinen Auftraggeber tätig und nicht weisungsgebunden. Zur Sozialversicherung muss sich der Neue Selbstständige selbst melden, dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Sonst gelten die selben Regeln, wie für Selbstständige mit Gewerbeschein.
Neben hochqualifizierten Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Musiker, zu denen Studenten nicht gehören, sind auch künstlerische, kreative, schriftstellerische und journalistische Tätigkeiten in dieser Kategorie vertreten, die für Studenten durchaus in Frage kommen.
In Österreich oft genutzt: Freier Dienstvertrag
Eine Art Kompromiss aus Selbstständigkeit und Anstellung stellt der freie Dienstvertrag dar. Damit ist der Student weder weisungsgebunden noch muss er zu festen Schichtzeiten arbeiten. Dabei richtet sich der freie Dienstvertrag an freie Mitarbeiter, die ihren Lohn auf Stundenbasis erhalten. Erst seit 2008 existiert diese Beschäftigungsform.
Im Gegensatz zum „Neuen Selbstständigen“ schuldet der Student dem Auftraggeber kein konkretes Werk, sondern wird für die geleisteten Arbeitsstunden entlohnt. Darüber stellt der Student dem Arbeitgeber monatlich eine Honorarnote oder eine Rechnung aus. Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmer bei der Gebietskrankenkasse anmelden. Als freie Dienstnehmer werden häufig Redakteure, Sprachlehrer oder Fotoreporter beschäftigt.
Steuerpflicht ab 11.000 € Jahreseinkommen
Weiter zu beachten ist die Steuerpflicht. Ausschließlich selbstständig tätige Studenten sind ab einem Jahreseinkommen von 11.000 € Einkommenssteuerpflichtig. Generell ist es wichtig für den Selbstständigen alle Belege der eigenen Ausgaben im Jahr zu sammeln und zu sortieren. Dabei können auch Anschaffungen für das Studium angerechnet werden. Aber auch Aufwendungen, die für die selbstständige Arbeit beispielsweise die Kosten für Arbeitsmaterial und Arbeitskleidung anfallen, im Falle einer Steuerpflicht absetzen zu können.
Für Studenten die Studienbeihilfe/Stipendien oder Familienhilfe erhalten gelten noch einmal andere Regelungen. Sie dürfen nicht mehr als 10.000 € jährlich dazuverdienen. Sonst müssen sie anteilig zu ihrem Mehrverdienst, die erhalten Förderungen zurückzahlen.
Alle Infos in der Zusammenfassung:
- Student braucht für eine echte selbstständige Tätigkeit einen Gewerbeschein
- Für ein reglementiertes Gewerbe ist ein Nachweis über die Qualifikation notwendig
- „Neue Selbstständigkeit“ ist auch ohne Gewerbeschein möglich
- Freier Dienstvertrag ist eine Kompromiss aus Anstellung und Selbstständigkeit
- Zuverdienstgrenze beachten sonst drohen Strafzahlungen
- Steuerpflicht ab 11.000 € Jahreseinkommen
- Bei Erhalt von staatlicher Förderung/Unterstützung sind es lediglich 10.000 €