Immobilienmakler ist für viele Verbraucher der Inbegriff von einem Traumberuf. Sie haben den ganzen Tag mit Menschen zu tun, zeigen wunderbare Häuser her, sind für Verhandlungen zuständig und kassieren dafür eine satte Provision. Doch der Traumberuf ist keinesfalls derart rosig einzustufen.
Der Weg zu Ruhm und Ehre ist, wie in vielen anderen Branchen auch, sehr hart. Auch von der Gesetzeslage her hat sich in den letzten Jahren so einiges geändert. Wir wollen in diesem Ratgeber Informationen bieten, wie Sie zu einem selbständigen Immobilienmakler werden können und was Sie dabei zu beachten haben.
Wie werde ich Immobilienmakler?
Eine Existenzgründung ist inzwischen sehr heikel. Vor nicht allzu langer Zeit war es noch möglich, dass sich nahezu ein
jeder Verbraucher gut und gerne als Makler titulieren konnte. Diese Zeiten sind jedoch vorbei. Heutzutage brauchen interessierte Menschen in Österreich eine Ausbildung bzw. eine Prüfung, um diesen Beruf überhaupt ausüben zu können. Interessant ist dabei, dass die Ausbildung sehr umfassend und weitreichend ist. Folgende Bereiche werden abgehandelt:
- Handelsrecht
- Grundrecht
- Widmungs- und Bebauungsbestimmungen
- Gestaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen
Dabei müssen Sie sich rund um die Belange des Kaufs, Verkaufs, des Mietens und Vermietens, der Pacht und des Baurechts auseinandersetzen. Sie müssen Ihre, aber auch die Rechte des Verbrauchers kennen.
Wie können Sie die Ausbildung zum Makler in Angriff nehmen?
Wenn Sie selbstständig arbeiten wollen, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten.
Die erste Möglichkeit beschreibt den Weg, den aktuell die meisten Menschen anstreben. Sie besuchen einen Unilehrgang oder einen Lehrgang an einer Fachhochschule. Anschließend müssen Sie ein Jahr lang in Ihrem Fach tätig sein. Ohne eine zusätzliche Prüfung können Sie nun den Gewerbeschein bei der Wirtschaftskammer beantragen.
Die zweite Möglichkeit ist etwas komplizierter, da unterschiedliche Modelle in Frage kommen. Nehmen wir nun an, Sie studieren Wirtschaft oder Rechtswissenschaften. Nach einer einjährigen Tätigkeit im Fach können Sie eine sogenannte Befähigungsprüfung absolvieren und erhalten anschließend, sofern positiv bestanden, den Gewerbeschein.
Als dritte Möglichkeit können Sie eine BHS absolvieren und anschließend 1 ½ Jahre im Fach arbeiten. Wiederum besteht anschließend die Möglichkeit, eine Befähigungsprüfung zu absolvieren. Wenn Sie eine AHS absolvieren, müssen Sie zwei Jahre im Fach arbeiten, um an einer Befähigungsprüfung teilnehmen zu dürfen. Hier noch die letzten beiden Möglichkeiten:
- Abschluss an einer berufsbildenden Schule über drei Jahre mit spezifischem Schwerpunkt.
Anschließend zwei Jahre fachliche Tätigkeit. Nun ist eine Befähigungsprüfung möglich. - Lehre im Bereich Immobilien- oder Bürokaufmann. Anschließend zwei Jahre fachliche
Tätigkeit. Nun ist eine Befähigungsprüfung möglich.
Nebenberuflich als Immobilienmakler arbeiten
Nehmen wir nun an, Sie haben die Ausbildung zum Immobilienmakler absolviert und möchten nun selbständig arbeiten. Was müssen Sie nun tun? Viele Menschen starten in das Business als Nebenerwerb. Das heißt, dass Sie hauptberuflich noch anderweitig tätig sind und das selbständige Business nach und nach aufbauen.
Die Fragen nach dem Erfolg sind relativ simpel zu beantworten. Die Antwort liefern Kunden. Besser gesagt der Kundenstamm. Wie können Sie Verbraucher akquirieren und einen möglichst breiten Stamm aufbauen? Wenn Sie das auch nebenberuflich schaffen, steht dem Erfolg nicht im Weg.
Immobilien im Internet und in Zeitungen inserieren
Die Printmedien und das Internet bieten natürlich eine wunderbare Möglichkeit, um sich zu präsentieren. Somit können Sie Werbung schalten und Ihre Dienste anbieten. Doch wer vertraut schon einem Immobilienmakler ohne entsprechendes Portfolio?
Online Portale wie immowelt.at bieten die Möglichkeit als gewerblicher Anbieter Objekte zu inserieren. Die Kosten richten sich dabei nach der Anzahl der Objekte und der Art der Präsentation. Doch keine Angst, gerade für den Anfang reichen die kleinen Pakete der Anbieter. (im Fall von Immowelt können Sie ab 29,00 Euro pro Monat beginnen)
Sie müssen jedoch auch Eigeninitiative zeigen. Durchforsten Sie die Zeitungen nach Anzeigen und überprüfen Sie, ob Verbraucher Ihre Häuser oder Wohnungen verkaufen bzw. vermieten wollen. Objekte werden im Überfluss angeboten. Wichtig ist dabei, dass Sie stets Ihren persönlichen Wert beim Verkäufer herausstreichen.
Die selbständige Arbeit, die Sie leisten, soll dazu dienen, dass der Verkäufer kaum etwas zu tun hat. Sie übernehmen die komplette Prozedur: Sie setzen Verträge auf, Sie übernehmen Kosten für Anzeigen, Sie vereinbaren Besichtigungstermine und Sie sind schlussendlich dafür verantwortlich, dass alles seine Richtigkeit besitzt. Wenn Sie gute Arbeit leisten und Käufer sowie Verkäufer der Immobilien zufrieden sind, dann entfaltet sich langsam, aber sicher Ihr guter Ruf.
So werden Sie erfolgreich!
- Kundenstamm aufbauen ist das A und O
- Bereits bei der ersten Berufserfahrung können Kontakte geschlossen werden
- Hören Sie sich im Freundeskreis um
- Schalten Sie Anzeigen in der Zeitung und im Internet
- Durchsuchen Sie Anzeigen in der Zeitung und im Internet
- Leisten Sie gute Arbeit, wirkt sich das positiv auf Ihren Ruf aus
Wann kommt eine Expansion in Frage?
Viele selbstständige Immobilienmakler träumen von einem eigenen Büro mit Mitarbeitern. Sie möchten eine Agentur gründen und weitere Makler einstellen. Im Endeffekt gibt es hierfür zwei verschiedene Wege.
Die Voraussetzung dafür ist jedoch stets dieselbe. Sie müssen in ihrem Geschäft erfolgreich unterwegs sein. Sie brauchen Rücklagen, um die Kosten für Mitarbeiter und Büro stemmen zu können.
Eine Alternative wäre die Gründung eines Gemeinschaftsbüros. Ähnlich wie bei einer Arztpraxis arbeiten Sie mit Kollegen auf Augenhöhe. Welches der beiden Modelle nun besser ist, kann nicht nachhaltig beantwortet werden. Die gemeinschaftliche Lösung birgt weniger Risiko, als alleinstehender Unternehmer können dafür die Gewinne höher ausfallen.
Wie viel verdienen Immobilienmakler in Österreich?
Wie in jedem Berufsfeld ist es interessant zu wissen, was verdient wird. Zum Abschluss des Artikels beschäftigen wir uns mit den unterschiedlichen Regelungen für Immobilien. In Österreich liegt dahingehend ein Sonderfall vor.
Immobilienmakler sind sogenannte Doppelmakler. Sie werden vom Verkäufer beauftragt und bezahlt. Doch auch der Käufer muss zahlen, um an die Daten des Verkäufers zu kommen. Für den Makler hat das jedoch den Nachteil, dass eine beidseitige Verpflichtung zur Vertretung vorliegt. Für den Käufer und Verkäufer ist das nicht wirklich ein Nachteil, abgesehen vom finanziellen Aufwand, da somit für einen reibungslosen Ablauf gesorgt werden soll.
Wir unterteilen die Verdienste nun in zwei Bereiche auf. Zum einen, was ein Immobilienmakler bei einem Verkauf erhält und zum anderen, was bei Vermietung und Verpachtung abfällt.
Provision beim Verkauf von Immobilien
- Objekte bis zu einem Wert von 36.336 Euro: 4%
- Objekte von 36.336 bis 48448: 1.453 Euro
- Objekte ab 48.448: 3%
Vermittlungsentschädigung für Hauptmietverträge
Beim Vermieten wollen wir uns zu Anfang mit der Vermittlungsentschädigung für Hauptmietverträge und Untermietverträge bei Einfamilienhäusern, wobei der Vermittler nicht gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, beschäftigen. Zu beachten sind die Belastungen für den Vermieter und Mieter, ebenfalls zu Buche schlägt die Vertragsdauer.
Läuft der Vertrag unbefristet oder mehr als drei Jahre, hat der Vermieter maximal drei Bruttomonatsmieten zu zahlen. Bei jedem der folgenden Punkte können für den Vermieter maximal fünf Prozent an besonderen Abgeltungen dazu kommen. Der Mieter muss höchstens zwei Bruttomonatsmieten bezahlen.
Läuft die Befristung für drei Jahre oder weniger, ändert sich zwar nichts für den Vermieter, der Mieter muss jedoch nur das Geld für eine Bruttomonatsmiete aufwenden. Bei einer Verlängerung des Vertrags ist eine halbe Bruttomonatsmiete fällig, sofern dies vereinbart wurde.
Kommen wir nun zu den Vermittlungsgebühren für Hauptmietverträge und Untermietverträge von Wohnungen und Einfamilienhäusern, wobei der Vermittler gleichzeitig als Verwalter des Gebäudes auftritt. Ist der Vertrag unbefristet oder auf mehr als drei Jahre befristet, sind für den Vermieter zwei Bruttomonatsmieten fällig. Der Mieter muss eine bezahlen.
Bei einer Befristung bis zu drei Jahren muss der Mieter eine halbe Bruttomonatsmiete zahlen und für die Verlängerung wiederum eine halbe, sofern vereinbart. Für den Vermieter ändert sich nichts. Bei einer Befristung bis zu zwei Jahren ändert sich nun nichts für den Mieter, aber der Vermieter muss nur noch eine Bruttomonatsmiete abdrücken.
Drei Bruttomonatsmieten bei Büros und Geschäftsräumen
Abschließend geht es noch um Geschäftsräume. Bei einem unbefristeten Verhältnis bzw. einem Verhältnis über drei Jahre müssen sowohl Vermieter wie auch Mieter drei Bruttomonatsmieten zahlen. Der Vermieter muss in den folgenden Fällen immer drei Bruttomieten löhnen. Bei einer Befristung auf bis zu drei Jahre zahlt der Mieter zwei Bruttomonatsmieten, bei einer Befristung auf bis zu zwei Jahre eine Bruttomonatsmiete.
Um zum Ende hin noch die Frage nach den Steuern zu klären, so ist zu erwähnen, dass Vermittlungsgebühren bei Immobilien der Umsatzsteuer unterliegen.