Das österreichische Pensionssystem sieht eine Pensionsvorsorge für alle Unselbständigen und Selbständigen vor. Doch sich nur auf die gesetzliche Vorsorge zu verlassen, ist besonders für junge Menschen nicht zu empfehlen. Das steigende Durchschnittsalter der österreichischen Bevölkerung, die sinkende Geburtenzahl sowie die höhere Lebenserwartung der Menschen bereitet Probleme. Wer im Alter eine angemessene Pension erhalten möchte, sollte neben der gesetzlichen Pflichtvorsorge auch privat für das entsprechende Einkommen im Alter sorgen.
Privat für die Pension vorsorgen – für Unternehmer notwendig?
Die Versicherungsbranche in Österreich ist reich an Angeboten, die eine ideale Ergänzung zur gesetzlichen Pensionsvorsorge darstellen. Es ist auch zu bedenken, dass zwischen letztem aktiven Einkommen und der Pension ein großer Unterschied besteht. Die durchschnittliche gesetzliche Alterspension liegt gegenwärtig bei 1.006 Euro brutto. Da die Pensionen gedeckelt sind, bringen hohe Gehälter nicht auch hohe Pensionen, da die die Abschläge ebenfalls hoch sind. Je früher eine Pensionsversicherung abgeschlossen wird, desto größer ist die Rendite im Alter. Um die beste Pensionsvorsorge zu finden, empfiehlt sich der SVA-Pensionsrechner im Internet: https://esv-sva.sozvers.at/portal27/portal/svaportal/services/servicesWindow?action=2&p_menuid=8296&p_tabid=5
Pensionsvorsorge bei Selbständigen – Gewinnfreibetrag finanziert Vorsorge
Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften, Gesellschafter einer GmbH bis 25 % Beteiligung und Freiberufler kommen in Österreich nicht in den Genuss einer betrieblichen Vorsorge, wie etwa geschäftsführende Gesellschafter. Sie müssen privat Vorsorge treffen, wobei sie den Vorteil des Gewinnfreibetrags nutzen können, gleichgültig ob bilanziert oder eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Buchhaltung geführt wird. Im Rahmen des Gewinnfreibetrags können bis zu 13 % des Gewinns geltend gemacht werden, maximal jedoch 100.000 Euro. Für einen jährlichen Gewinn bis 30.000 Euro beträgt der Freibetrag maximal 3.900 Euro, der von der Steuer abgerechnet werden kann, ohne dass Investitionen getätigt werden müssen.
Über einen Gewinn von 30.000 Euro ist der Freibetrag investitionsbedingt. Die Gewinne müssen aus selbständiger Arbeit erwirtschaftet werden, Gewinne aus Vermietungen und Verpachtungen sind ausgenommen. Über diesen Freibetrag lässt sich ohne zusätzliche Kosten eine private Pensionsvorsorge einfach und günstig finanzieren. Viele Versicherungsanstalten bieten diese Form als Basis-Modell an. Der Freibetrag wird in eine klassische Veranlagung investiert, wobei sowohl die Verzinsung als auch die Höhe der Pension garantiert wird, wahlweise mit oder ohne Kapitalrückgewähr. Nähere Informationen können bei den jeweiligen Anbietern unverbindlich eingeholt werden.
Gesellschafter über 25 % Beteiligung – Pensionsvorsorge aus dem Firmenvermögen
Geschäftsführende Gesellschafter können ihre Pensionsvorsorge aus dem Firmenvermögen finanzieren. Durch die Beitragszahlungen verringert sich die zu zahlende Steuer. Gesellschafter über 25 % Beteiligung haben keinen Anspruch auf den Gewinnfreibetrag. Die Höhe und Art der Pensionszusage wird in diesen Fällen individuell geregelt. Auch besteht die Möglichkeit, eine Kapitalsabfindung an Stelle einer lebenslangen Pensionsversicherung ausbezahlt zu bekommen. Empfohlen wird, vor Vertragsabschluss die Rahmenbedingungen zu prüfen, denn eine Pension kann einem Unternehmen auch teuer zu stehen kommen, wie etwa eine Witwenpension, wenn sie bereits sehr früh fällig wird. Derartige Zahlungen können unerwünschte Auswirkungen auf die Liquidität sowie auf die Bilanzierung haben.
Gewinne bis 30.000 € | Grundfreibetrag von 13 % |
Bemessungsgrundlage bis 175.000 € | Gewinnfreibetrag 13 % |
für weitere 175.000 € | Gewinnfreibetrag 7% |
Für weitere 230.000 € | Gewinnfreibetrag 4,5 % |
Ab einer Bemessungsgrundlage von 580.000 € | Kein Gewinnfreibetrag |