Viele Angestellte träumen davon, sich selbstständig zu machen. Das Gründen eines eignen Unternehmens stellt zu Anfang viele Vorteile in Aussicht. Wo aber sind die Nachteile? Worauf müssen Sie besonders achten? In diesem Artikel wollen wir zu Anfang auf zwei allgemeine Faktoren eingehen, ehe wir einige Fragen zur Steuererklärung, zu Einkommensgrenzen und Förderungen klären.
Wie halten Sie dem finanziellen Druck stand?
Wenn sie nebenberuflich als Unternehmer arbeiten, sollten Sie sich Gedanken über die Finanzierung ihres Plans machen. Ein solider Businessplan ist immer eine gute Voraussetzung. Sie brauchen allerdings Rücklagen. Sollte Sie die Selbstständigkeit irgendwann gänzlich vereinnahmen, dann müssen Sie Geld auf der Seite haben, das Sie mehrere Monate durchbringt.
Sollten Sie dies nicht gewährleisten können, ist das Unterfangen zu hinterfragen. Auch die Belastung für die Familie ist nicht zu unterschätzen. Allerdings werfen viele nebenberuflich Selbständige verfrüht das Handtuch und melden ihre Firma ab. Sie müssen damit rechnen, mehrere Monate keine Gewinne zu generieren, ehe der selbständige Nebenberuf anläuft.
Wie motivieren Sie sich?
Die Motivation ist in der Selbstständigkeit ein Faktor, den Sie keinesfalls unterschätzen dürfen. Wenn Sie ein 1-Mann-Unternehmen gründen, sind Sie auf sich alleine gestellt. Viele Menschen hegen den Traum nicht mehr den Anweisungen eines Vorgesetzten folgen zu müssen.
Doch genau das kann dann zu einem Problem werden, wenn Sie in eine Drucksituation kommen oder Motivationsprobleme haben. Wer sagt Ihnen nun, was zu tun ist? Bei diesem Thema sind nun Sie gefragt! Wenn Sie sich selbstständig machen wollen, müssen Sie auch in der Lage sein sich selbst zu motivieren.
Was müssen Sie als Kleinstunternehmer bei der Sozialversicherung beachten?
Sie sind nun nebenberuflich als Kleinstunternehmer in der Selbstständigkeit unterwegs. Das heißt, dass die Grenze des Umsatzes für eine selbstständige Beschäftigung bei 30.000€ pro Jahr liegt. Der Gewinn darf nicht 4.743,72€ überschreiten. Sollten Sie als Unternehmer darüber liegen, kommen saftige Kosten auf Sie zu. Beachten Sie dabei vor allem die Beiträge zur SVA.
Wie steht es um die Steuern?
Das Finanzamt ist in der Selbständigkeit nicht zu vergessen. Hier gilt es immer getreu dem Gesetz zu handeln, sonst gibt es Ärger. Dabei gibt es klare Grenzen. Als erstes ist zu klären: Wann müssen Sie überhaupt für eine nebenberufliche Tätigkeit eine Einkommenssteuererklärung machen?
- Entweder Ihre nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünfte überschreiten 730€
- oder Ihre lohnsteuerpflichtigen Einkünfte überschreiten 12.000€
In Österreich müssen Sie ab einer Summe von 11.000€ Abgaben für das Gewerbe zahlen. Dieser Grenzwert ist für Gründer sehr wichtig, dabei sind jedoch Abzüge schon enthalten. Anschließend ergibt sich eine Staffelung. Zwischen 11.000€ und 25.000€ sind 36,5 Prozent zu entrichten. Zwischen einem Einkommen von 25.000€ und 60.000€ sind schon 43,2 Prozent zu löhnen. Übertrifft Ihr Einkommen als Unternehmen die Grenze von 60.000€ müssen Sie 50 Prozent an Steuern zahlen. Auch die Umsatzsteuer ist zu beachten. Am besten Sie haben einen Umsatz unter 30.000€, somit wird keine Umsatzsteuer fällig.
Welche Förderungen gibt es?
Vor allem für Gründer und Jungunternehmen gibt es viele Möglichkeiten. Auch nebenberufliche Unternehmer können davon profitieren. Die erste Anlaufstelle für eine solche Tätigkeit ist der Jungunternehmen Scheck. Innerhalb der ersten drei Jahre nach Gründung können die 1.000 Jahre gewährt werden, egal ob für eigenfinanzierte oder fremdfinanzierte Projekte. Außerdem besteht die Möglichkeit von einem Jungunternehme erp Kleinkredit. Dabei werden 5 Prozent der Investition gefördert, wobei die Obergrenze bei 100.000€ liegt. Dies ist jedoch nur bei fremdfinanzierten Projekten möglich. Abschließend weisen wir noch auf die Jungunternehmer Top-Prämie hin. 10 Prozent der förderbaren Investition wird gestellt, die Obergrenze liegt bei 300.000 Euro. Hier können wiederum sowohl fremdfinanzierte als auch eigenfinanzierte Projekte gefördert werden.