Die Kommunalsteuer ist eine Steuer, die in Österreich von jedem Unternehmer zu entrichten ist, der Mitarbeiter in welcher Form auch immer beschäftigt. Basis für die Kommunalsteuer ist der Standort des Unternehmens, das von den Unternehmern in der Regel aufgrund infrastruktureller oder personeller Überlegungen gewählt worden ist und die Summe der Löhne die ausbezalt werden. Die Kommunalsteuer sieht sich als Mittel, um Standort-Vorteile für Unternehmen aufrechterhalten zu können.
Die Kommunalsteuer ist eine Gemeindeabgabe
Als Unternehmerin beziehungsweise als Unternehmer ist man in Österreich dazu verpflichtet, die Kommunalsteuer für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen. Die Kommunalsteuer ist eine ausschließliche Gemeindeabgabe.
Unternehmen unterliegen der Kommunalsteuer in der Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte befindet. Sollten Betriebe in mehreren Gemeinden vorhanden sein, dann treten Sonderregelungen in Kraft.
Zusätzlich zur Kommunalsteuerentrichtung ist in Wien eine „Dienstgeberabgabe“ abzuführen, diese kann online beglichen werden.
Kommunalsteuerprüfung durch die Bundesfinanzverwaltung
Die Steuerschuld der Kommunalsteuer ist vor dem Ablauf des Kalendermonats zu begleichen, und die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat die Pflicht, der zuständigen Gemeinde für jedes vergangene Kalenderjahr eine Steuererklärung über die Berechnungsgrundlagen der Kommunalsteuer abzugeben.
Wird bei einer Kommunalsteuerprüfung der Bundesfinanzverwaltung festgestellt, dass die Kommunalsteuer nicht korrekt berechnet beziehungsweise nicht vollständig entrichtet wurde, wird die Kommunalsteuer per Bescheid von der zuständigen Gemeinde vorgeschrieben und der etwaige Differenzbetrag nachgefordert.
Zuständige Stellen in Österreich
Damit Sie an der richtigen Stelle Ihre Kommunalsteuer abgeben, sollten Sie feststellen, in welchen Bereich diese fallen. Zuständige Stellen sind:
- Gemeindeämter, in deren Bereich sich die Betriebsstätte befindet
- Statutarstädte bzw. das Magistrat, in dessen Bereich sich die Betriebsstätte befindet
- In Wien ist die Stadtkasse zuständig, in deren Bereich sich die Betriebsstätte befindet. Für die „Bescheiderstellung“ und Rechtsauskünfte wenden Sie sich hier an die Bemessungsstelle in der Magistratsabteilung Nummer 6.
Kommunalsteuer – Berechnung und Bemessungsgrundlage
So erstellen Sie Ihre Kommunalsteuererklärung: Die Steuererklärung können Sie auf elektronischem Wege an FinanzOnline erbringen.
Bemessen wird die Steuer aufgrund
- der monatlichen Bruttolohnsumme, die an Arbeitnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte geleistet wird
- der monatlichen Gehälter und sonstiger Vergütungen jedweder Art an Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
- der monatlichen Gehälter und sonstiger Vergütungen jeder Art an freie Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmer
Als befreit von der österreichischen Kommunalsteuer gelten die Österreichischen Bundesbahnen und Privatbahnen sowie Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.
Weitere Informationen:
https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Lohnverrechnung/Vom-Brutto-zum-Netto/lv_Kommunalsteuer_3.pdf
https://www.bmf.gv.at/steuern/a-z/kommunalsteuer/kommunalsteuer.html
So haben Sie Ihre Finanzen im Griff
Als Jungunternehmen haben Sie es nicht immer leicht, sich in diesem vielleicht recht unbekannten Feld der Steuer und Abgaben zurechtzufinden. Ein Finanzberater beziehungsweise Steuerberater kann Ihnen einfach und unkompliziert die wichtigsten Informationen übermitteln und Ihnen gegebenenfalls auch die mitunter sehr mühsame Arbeit kompetent abnehmen.