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EPU in Österreich – das ein Personen Unternehmen

Insgesamt gibt es in Österreich etwa 251.000 Ein-Personen-Unternehmen (inkl. der selbständigen PersonenbetreuerInnen). Mit über 57.000 EinzelunternehmerInnen führt hier Wien das Ranking an. Über die Hälfte aller gewerblichen Unternehmen in Österreich sind EPU – diese Zahlen untermauern die Wichtigkeit der EPU als Leistungsträger für die heimische Wirtschaft.

Laut Definition der EPU-Plattform gelten Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen, als Ein-Personen-Unternehmen:

kleinunternehmerin steuerberater
Eine Kleinunternehmerin beim Steuerberater
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • die sich am Markt orientieren und ihre Tätigkeit auf Dauer ausrichten
  • ohne Mitunternehmertum
  • die aktuell keine fest angestellten Mitarbeiter beschäftigen

Unter „fest angestellt“ wird hier eine dauerhafte Anstellung ab fünf Monaten pro Jahr verstanden. Zu Spitzenzeiten kann also durchaus auch Vollzeitpersonal beschäftigt werden, allerdings nicht länger als fünf Monate. Unternehmer, die während des gesamten Jahres geringfügig Mitarbeiter beschäftigen, zählen somit nicht zu den EPU.

Gründung eines Ein-Personen-Unternehmens – Erste Schritte

Die Entscheidung ist getroffen, Sie gründen ein EPU – so gehen Sie vor:

  • Wirtschaftskammer: Lassen Sie sich beraten, Sie erhalten die Neugründerbestätigung für die Gebührenbefreiung im Rahmen des Neugründer-Förderungsgesetzes.
  • Gewerbe anmelden: Gewerbeanmeldung bei Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat des künftigen Unternehmensstandortes, bei freiem Gewerbe auch elektronisch
  • SV der gewerblichen Wirtschaft: Anmeldung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft.
  • Finanzamt: Meldung innerhalb des ersten Monats beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Sie müssen eine Steuernummer beantragen und erhalten einen Fragebogen, wo Sie Ihren geschätzten Umsatz eintragen sollten.
  • Gebietskrankenkasse: Meldung nur nötig, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen wollen.

Einkommensteuer für Einzelunternehmer

Ein erster Überblick über die ungefähre Einkommens-Steuerlast für Ihr EPU:

Einkommen in Euro
Einkommensteuer in Euro
Grenzsteuersatz
bis 11.000
0
11.000 bis 25.000
((Einkommen – 11.000) x 5.110) / 14.000
36,5%
25.000 bis 60.000
5.110 ((Einkommen – 25.000) x 15.125) / 35.000
43,2143%
über 60.000
20.235 +(Einkommen – 60.000) x 0,5
50%

Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/einkommensteuer/est-steuertarif.html

Die besten Tipps für EPUs

  1. Vernetzen:  Um effizient agieren zu können, müssen EPU stark vernetzt sein. Gute Beziehungen zu Kunden, Partnern etc. sind entscheidend für den Erfolg.
  2. Verändern: EPU sind in der Position, schnell auf die Veränderungen am Markt zu reagieren – ja ihnen sogar zuvorzukommen. Sie sind schnell und wendig und können Ihr Geschäftsmodell flexibel verändern und verbessern, ohne erst langwierige Gespräche führen zu müssen.
  3. Alleskönner: EPU müssen alles selbst erledigen und von der Buchführung gleich viel Ahnung haben wie vom Marketing. Die eigenen Ressourcen müssen effizient eingesetzt werden, der Umgang damit will gut geplant sein.
  4. Weiterbildung: Die Wirtschaftskammer bietet österreichweite „Webinare“ für Ein-Personen-Unternehmen an und ermöglicht so online nebenberufliche Weiterbildung aus den Bereichen „Buchhaltung für EPU“, „Empfehlungsmarkting“, „Steuerliche Absetzbarkeit von PKW und Arbeitszimmer“ etc. Mehr Informationen unter www.epu.wko.at  oder unter www.bmf.gv.at („Das Selbständigen Buch“, „Das Steuerbuch“).
  5. Informationen: Man kann nicht alles wissen, dafür gibt es Experten. Jedes österreichische Bundesland verfügt über einen eigenen EPU-Beauftragten, der bei Fragen zu Gründung, Steuern & Co. weiterhilft. Eine Liste der EPU-Beauftragten finden Sie unter https://www.wko.at/Content.Node/Interessenvertretung/EPU/Die_EPU-Beauftragten_in_den_Bundeslaendern.html.

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