Gründe, um den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen, gibt es viele: Freie Zeiteinteilung, die Realisierung eigener Vorstellungen, die Lust daran, selbst etwas aufzubauen. Bis das Ein-Personen-Unternehmen brummt, gehen meist ein bis zwei Jahre ins Land – und erst dann zahlt sich das „Selbständig-Sein“ auch finanziell aus. Wie viel verdienen Ein-Personen-Unternehmen bzw. Selbständige nun? Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da die Höhe des Einkommens von Branche zu Branche und auch individuell sehr schwankt.
Einkommen der selbständig und unselbständig Erwerbstätigen in Österreich
Im Jahr 2011 lag das durchschnittliche Nettoeinkommen eines unselbständig Erwerbstätigen (ohne Lehrlinge) bei 20.197 Euro. Dabei zeigte sich ein eindeutiger „Gender-Gap“: Werden nur die Einkommen der Frauen herangezogen, liegt der Einkommensschnitt pro Jahr bei 15.932 Euro, während das „männliche“ Mittel bei 24.016 Euro liegt. Im Jahr 2011 verdienten selbständig Beschäftigte im Durchschnitt rund 24.077 Euro – und damit deutlich mehr als die unselbständigen.
Große Einkommensunterschiede je nach Branche
Je nach Branche gibt es – so zeigen die von Statistik Austria gesammelten und aufbereiteten Zahlen: Das Durchschnittseinkommen der Selbständigen im Bereich Land- und Forstwirtschaft lag 2011 gerade mal bei 9.230 Euro, während die Selbständigen im Bereich „Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren“ über das Dreifache, also im Schnitt 31.000 Euro erwirtschaften. Gut verdient auch die Branche der Rechts- und Steuerberater (44.270), der Unternehmensberater (32.290), Architekten und Ingenieure (23.300). Wie groß die Unterschiede im Bereich der EPUs sind, zeigt auch folgende Erhebung: Rund die Hälfte aller Ein-Personen-Unternehmen verdient weniger als 11.106 Euro pro Jahr netto – auch eine Folge des hohen Versicherungs- und Steuerdrucks.
Einkommenssteuer berechnen
Die Einkommenssteuer für EPU ist mit Abstand der größte Posten – gleich danach kommen die Sozialversicherungsabgaben. Die Webseite des österreichischen Finanzamtes erleichtert die Kalkulation von Einkommenssteuer und Sozialversicherungs-Abgaben und hat einen Rechner eingerichtet, der unter https://www.svagw.at/sva-beitrag/?portal=sva erreicht werden kann. Dieser ermittelt die maximale Höhe von Einkommenssteuer und Sozialversicherung, im Detail werden allerdings keine individuellen steuerrechtlichen Bestimmungen, wie z.B. steuermindernde Tatsachen (Alleinerziehende), miteinbezogen.
Sozialversicherung – Abgaben an die SVA
Übrigens: Die SV-Abgaben sind gewinnmindernd. Erst auf den Gewinn, also auf das Ergebnis von Umsatz-Ausgaben, wird anschließend die Einkommenssteuer berechnet. In den ersten drei Jahren nach der Gründung werden die SV-Abgaben als Pauschalbetrag vorgeschrieben, erst im vierten Jahre folgen dann die Nachberechnungen für die Gründungsjahre. Hier können sich auch Nachzahlungen ergeben. Diese Nachzahlungen können aber auch, seit 1. Jänner 2014, zinsfrei in 12 Teilbeträgen auf drei Jahre aufgeteilt werden.