Die Frage nach der Unternehmensgründung ist auch immer eine Frage der Finanzierbarkeit. Gründen bzw. Nachfolgen sollten Sie in Österreich auf jeden Fall in erster Linie dann, wenn Sie in der Lage sind einen Teil der Kosten für die Gründung auch selbst begleichen zu können. Doch wieviel Eigenkapital gilt es aus der eigenen Tasche zu zahlen?
Vor allem steht der Kapitalbedarfsplan
Der Kapitalbedarfsplan ist ein maßgeblicher Teil jedes Businessplanes, unabhängig von der Tatsache, ob Sie Ihr Vorhaben zu gründen nur durch Ihr Erspartes oder aber mit Hilfe von Darlehen ermöglichen möchten. Die gründliche und umfassende Bedarfsplanung gehört daher zum Einmaleins jeder Gründungsvorbereitung. Folgende Größen sollten Sie auf jeden Fall genau ermitteln:
- Den Bedarf an Kapital noch vor der Gründung
- Den Kapitalbedarf für Ihre unternehmerische Anlaufphase
- Den persönlichen Kapitalbedarf, den Sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes benötigen
- Die Finanzierung der oben genannten Größen
- Die etwaige Fremdfinanzierung des Kapitalbedarfs (durch Förderungen, Subventionen etc.)
Einige Gründerinnen und Gründer kalkulieren Ihren Bedarfsplan nicht weit genug und bleiben darauf hin finanziell auf halber Strecke stecken. Dies kann zahlreiche Gründe haben: Weil die Geschäfte nicht so anlaufen, wie Sie es sich erhofft haben oder weil unvorhergesehen doch mehr Geld benötigt wird. Aus diesem Grund sollten Sie immer auf finanzielle Posten zurückgreifen können, die auch die einen oder anderen Rückschritte glättet.
Der Kapitalbedarf vor der Gründung
Die Kosten, die während Ihrer Gründungsvorbereitung von Ihrem Unternehmen anfallen, sollten in Summe idealerweise aus der eigenen Tasche beglichen werden können (auch wenn Sie das nicht tun und sie im Endeffekt aus Fremdkapital beglichen werden). Das gibt Ihnen das sichere Gefühl Ihre ersten Schritte selbst tun zu können.
Die Kosten für Beratungen und für den Notar, die Gebühren für die Anmeldungen und die Genehmigungen Ihres Unternehmens gehören zu dieser ersten Phase Ihrer Gründung. Sie als Gesellschafter sollten mit Ihrem Gründungsberater sprechen und gemeinsam mit ihm feststellen, welche Gründungskosten in welcher Höhe anfallen.
Wurde dieser erste Bedarfsplan erstellt, dann ist es an der Zeit sich die Frage zu stellen, ob Sie diesen wirklich zur Gänze selbst aufbringen können. Da keine allgemeine Summe dafür festgestellt werden kann, wie viel Eigenkapital (in Prozent des Gesamtkapitals) Sie aufbringen sollten, gilt der Schnitt, dass Sie 20 bis 30 Prozent des Gesamtkapitals an Eigenkapital aufbringen sollten. Das ist jedoch maßgeblich von der Branche abhängig, in der Sie als Gesellschaft tätig werden wollen.
Näheres zu den Gründungskosten
Gründungskosten setzen sich aus mehreren Variablen zusammen und sind nicht nur abhängig von dem Arbeitsgebiet, in dem Sie Ihr Unternehmen gründen wollen, sondern auch von der Rechtsform Ihres Unternehmens. Des Weiteren ist maßgeblich, ob Sie ein Einzelunternehmen gründen oder eine Gesellschaft betreiben wollen.
Dabei gilt:
- Für die Gründung einer Gesellschaft ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig. Dieser wird durch einen Rechtsanwalt oder einen Notar entworfen und beglaubigt. Gesellschaften sind noch dazu ins Firmenbuch einzutragen, daher fallen Kosten für die Rechtsberatung und die Firmenbuch-Eintragung an.
- Für die Gründung eines Einzelunternehmens fallen Gebühren für die Gewerbeanmeldung an.
Neugründer und Übernehmer werden aufgrund des Neugründungs-Förderungsgesetzes bevorzugt, eine Beratungsbestätigung der Wirtschaftskammer (Gründerservice, Bezirksstelle oder Fachgruppe) ist jedoch notwendig, um die Unterstützungen geltend machen zu können.
So können Sie Ihren Eigenkapital-Anteil erhöhen
Sollten Sie Vermögen aus privatem Besitz haben ist es im Sinne Ihres Unternehmens, dieses in Ihr Vorhaben zu investieren. Weniger vorteilhaft sind private Schulden. Wichtig ist in dieser Hinsicht auf jeden Fall, dass Ihre persönliche finanzielle Lage geklärt ist. Hilfreich bei der Erhöhung Ihres Eigenkapitals kann:
- die finanzielle Beteiligung von Angehörigen, Freunden und Bekannten sein,
- aber auch die Aufnahme von Partnern in Form einer Gesellschaftsgründung
- sowie öffentliche bzw. private Risiko-Kapitalgeber.
Das sollten Sie wissen: Eigenkapital ist nicht rückvergütbar. Die Verzinsung erfolgt ertragsabhängig und aus diesem Grund sind keine Sicherheiten zu bieten.
Die Vorteile der Kapitalbedarfs-Planung
Allem voran sollte eine so genannte Kapitalbedarfsplanung stehen, denn diese hilft Ihre Liquidität zu sichern und gehört damit zu den wesentlichen Aufgaben jedes Neugründers/jeder Neugründerin jedes Übernehmers und jeder Übernehmerin. Die genaue Kapitalbedarfs-Planung hilft aus diesem Grund eine mögliche Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) zu vermeiden.
Beispiele für einen langfristigen Kapitalbedarf für das Anlagevermögen Ihres Unternehmens:
- Grundstücke
- Immobilien
- Maschinen
Kurzfristiger Kapitalbedarf betrifft:
- Material- und Warenlager
- Fertigwarenlager
- noch nicht eingegangene Zahlungen.