Wer im ersten Jahr nach der Gründung eine Mitarbeiterin mit 3.000 € brutto anstellt, spart in den ersten zwölf Monaten rund 2.370 € an Lohnnebenkosten, weil das Neugründungs-Förderungsgesetz Dienstgeberbeitrag, Zuschlag, Wohnbauförderung und Unfallversicherung erlässt. Die meisten Gründer kennen das NeuFöG nur als Gebührenbefreiung bei der Gewerbeanmeldung. Die größeren Beträge liegen aber in den Monaten und Jahren danach, und jede Förderung hat ihre eigene Frist.
- NeuFöG: keine Bundesverwaltungsabgaben, Stempelgebühren und Firmenbuchgebühren bei der Neugründung. Voraussetzung ist eine Erklärung nach Beratung durch die Wirtschaftskammer.
- Erster Mitarbeiter: zwölf Monate ohne DB, DZ, Wohnbauförderungsbeitrag und Unfallversicherung, wenn er in den ersten 36 Monaten nach der Gründung eingestellt wird.
- SVS: In den ersten drei Jahren vorläufig nur rund 161 € im Monat. Gewerbetreibende zahlen Krankenversicherung in den ersten zwei Kalenderjahren endgültig nur von der Mindestbeitragsgrundlage.
- aws erp-Kredit: Sonderkonditionen bis 1 Million € für Unternehmen, die höchstens sechs Jahre alt sind.
- Arbeitslose Gründer: AMS-Unternehmensgründungsprogramm mit Gründungsbeihilfe und bis zu 4.200 € für Kurse.
- Länder: Zuschüsse von 10 Prozent in Niederösterreich und Vorarlberg bis 50 Prozent in Wien, immer vor Projektbeginn beantragen.
Vor der Gründung: Beratung und AMS
Der erste Termin ist kostenlos und für das NeuFöG sogar Pflicht. Die Befreiungen wirken nur, wenn die Neugründungserklärung unter Beratung der zuständigen Berufsvertretung erstellt wurde, bei Gewerbetreibenden also der Wirtschaftskammer (§ 4 Abs. 3 NeuFöG). Bei einem freien Gewerbe bestätigt die Kammer dabei auch, dass Sie über grundlegende unternehmerische Kenntnisse verfügen. Die Beratung kann telefonisch oder per Video stattfinden, wenn Sie die Erklärung elektronisch über das Unternehmensserviceportal abgeben.
Wer zum Zeitpunkt der Gründungsidee arbeitslos gemeldet ist, sollte vor der Gewerbeanmeldung mit dem AMS sprechen. Das Unternehmensgründungsprogramm beginnt mit einer Klärungsphase von höchstens acht Wochen, in der Berater die Geschäftsidee auf Realisierbarkeit prüfen. Danach folgen Vorbereitung und Gründung, insgesamt höchstens neun Monate. Ab dem Start der Selbstständigkeit zahlt das AMS eine Gründungsbeihilfe, die sich am bisherigen Arbeitslosengeld oder an der Notstandshilfe orientiert, plus einen Betrag zur Sozialversicherung. Kurse bezahlt das AMS laut Bundesrichtlinie bis 4.200 €, für frauenspezifische Qualifizierung bis 6.300 €. Nach der Gründung gibt es bis zu zwei Jahre Nachbetreuung.
Das AMS-Programm setzt voraus, dass Sie zu Beginn der Vorbereitungsphase arbeitslos sind und die Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben wollen. Wer zuerst das Gewerbe anmeldet und dann zum AMS geht, ist zu spät dran. Freiberufler, die mit der Gründung Mitglied einer eigenen Kammer werden, etwa Ärzte oder Rechtsanwälte, sind ausgeschlossen.
Bei der Anmeldung: was das NeuFöG erlässt
Bei einer Neugründung werden nach § 1 NeuFöG unter anderem nicht erhoben:
- Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für alle Schriften und Amtshandlungen, die durch die Gründung unmittelbar veranlasst sind
- Gerichtsgebühren für die Eintragung ins Firmenbuch
- Grunderwerbsteuer und Grundbuchgebühren, wenn Gesellschafter ein Grundstück gegen Gesellschaftsanteile in die neue Gesellschaft einbringen
- bestimmte Lohnnebenkosten für die ersten Mitarbeiter (§ 1 Z 7 NeuFöG)
Als Neugründung gilt nur, wer eine bisher nicht vorhandene betriebliche Struktur schafft und sich bisher nicht in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat (§ 2 NeuFöG). Eine bloße Änderung der Rechtsform zählt nicht, die Übernahme eines bestehenden Betriebs ebenso wenig. Für Übernahmen gibt es eigene, schmälere Befreiungen, beschrieben im Beitrag zur Betriebsübertragung.
Eine Bedingung greift erst später: Wer den neuen Betrieb in den ersten zwölf Monaten um einen bereits bestehenden Betrieb oder Teilbetrieb erweitert, verliert die Befreiungen rückwirkend und muss das allen betroffenen Behörden melden (§ 5 NeuFöG). Den Ablauf der Anmeldung selbst beschreibt der Beitrag Gewerbe anmelden in Österreich.
Die ersten drei Jahre: der SVS-Vorteil
Die Sozialversicherung ist keine Förderung im engeren Sinn, wirkt in den ersten Jahren aber wie eine. Laut SVS werden die vorläufigen Beiträge in den ersten drei Jahren automatisch von der Mindestbeitragsgrundlage berechnet, 2026 sind das 551,10 € im Monat. Daraus ergeben sich rund 161 € monatlich:
Beitrag 2026 |
Satz |
pro Monat |
|---|---|---|
Pensionsversicherung |
18,5 % von 551,10 € |
101,95 € |
Krankenversicherung |
6,8 % von 551,10 € |
37,47 € |
Selbständigenvorsorge |
1,53 % von 551,10 € |
8,43 € |
Unfallversicherung |
Fixbetrag |
12,96 € |
Summe |
160,81 € |
Vorläufig heißt: Kommt der Einkommensteuerbescheid, rechnet die SVS nach. Für die Pensionsversicherung gilt das voll. Für die Krankenversicherung aber gibt es eine Ausnahme, die nur Mitgliedern der Wirtschaftskammer zusteht: In den ersten beiden Kalenderjahren der Pflichtversicherung wird sie nicht nachbemessen, die Mindestbeitragsgrundlage gilt als endgültig. Bei 40.000 € Gewinn wären sonst rund 2.830 € Krankenversicherung fällig, so bleibt es bei 450 € im Jahr.
Weil die Regel an Kalenderjahren hängt, entscheidet der Gründungsmonat. Wer im Juli startet, profitiert laut SVS 18 Monate lang, wer im Jänner startet, volle 24 Monate. Neue Selbständige ohne Gewerbeschein haben diesen Vorteil nicht. Wie die Beitragsgrundlage nach den ersten Jahren berechnet wird, steht im Beitrag zu den SVS-Beiträgen.
Die niedrigen vorläufigen Beiträge sind kein Geschenk für die Pensionsversicherung. Läuft das Geschäft gut, kommt im dritten oder vierten Jahr die Nachzahlung. Legen Sie ab dem ersten Monat rund ein Viertel des Gewinns über 6.613 € im Jahr für die SVS zurück. Nachbelastungen schreibt die SVS in vier Teilbeträgen vor, solange Sie pflichtversichert bleiben.
Geld für Investitionen: aws und Länder
Die Förderbank des Bundes ist die aws. Ihr wichtigstes Instrument für Gründer ist der aws erp-Kredit. Laut Richtlinie, gültig ab 1. Jänner 2026, gelten für Kredite bis 1 Million € Sonderkonditionen für Gründer und junge Unternehmen: ein reduzierter Fixzinssatz über die gesamte Laufzeit, kein Bereitstellungsentgelt und keine Gebühr bei vorzeitiger Rückzahlung. Jung ist ein Unternehmen, das höchstens sechs Jahre vor dem Antrag gegründet oder übernommen wurde. Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens 10.000 € betragen, eingereicht wird über eine Treuhandbank.
Für innovative Gründungsideen gibt es außerdem aws Preseed, einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für einen ersten "Proof of Concept" in der Vorgründungs- und frühen Gründungsphase. Das ist eher etwas für technologie- oder wirkungsorientierte Start-ups als für den klassischen Handwerksbetrieb.
Direkte Zuschüsse für die Gründung kommen meist von den Ländern. Drei Beispiele mit aktuellen Richtlinien:
Land und Programm |
Zuschuss |
Wer und wann |
|---|---|---|
50 %, maximal 75.000 €, plus 5.000 € Gründungsbonus |
Gründer und kleine Unternehmen in Gewerbe, Handwerk, Handel, Gastronomie; Projekte ab 20.000 €; nächster Stichtag 31. Dezember 2026 |
|
Niederösterreich: Gründungszuschuss von Land und WKNÖ |
10 %, maximal 2.000 € |
bis drei Jahre ab SVS-Vollversicherung, in den fünf Jahren davor nicht selbstständig; Investitionen ab 1.000 € |
Vorarlberg: Jungunternehmerförderung |
10 % auf Investitionen von 10.000 bis 50.000 € |
hauptberufliche Gründer und Übernehmer, Antrag bis ein Jahr nach Gründung über die Hausbank |
Quellen: Wirtschaftsagentur Wien, Richtlinie Gründungszuschuss NÖ (gültig ab 1. Jänner 2026), WKO Förderdatenbank Vorarlberg. Stand Oktober 2026.
In der Steiermark gibt es mit Start!Klar ein eigenes Gründungsprogramm. Für die anderen Länder führt die WKO eine Förderdatenbank, gefiltert nach Bundesland und Thema Gründung. Für Digitalisierungsprojekte gab es zuletzt KMU.DIGITAL, die Programmseite meldet das Budget aber derzeit als ausgeschöpft (Stand Oktober 2026).
Alle genannten Investitionsförderungen haben eine gemeinsame Regel: erst beantragen, dann bestellen. Die Wirtschaftsagentur Wien fördert nur Vorhaben, die nach der Einreichung starten. Niederösterreich verlangt den Antrag, bevor Bestellungen oder Aufträge erteilt sind, Vorarlberg vor Investitionsbeginn, die aws vor Projektbeginn. Wer den Laptop in der Gründungswoche kauft und danach einreicht, bekommt nichts.
Der erste Mitarbeiter: zwölf Monate günstiger
Die größte Einzelersparnis im NeuFöG betrifft Personal. Nach § 1 Z 7 entfallen für Dienstnehmer der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB), der Wohnbauförderungsbeitrag des Dienstgebers, der Unfallversicherungsbeitrag und die Kammerumlage 2, der sogenannte Dienstgeberzuschlag (DZ). Die Regeln im Detail:
- Die Befreiung ist nur innerhalb der ersten 36 Kalendermonate ab dem Gründungsmonat möglich.
- Sie läuft zwölf Monate, beginnend mit dem Monat, in dem Sie erstmals einen Mitarbeiter beschäftigen.
- Ab dem zwölften Monat nach der Gründung gilt sie nur noch für die ersten drei Mitarbeiter.
- Voraussetzung ist das amtliche Formular zur Neugründungserklärung, erstellt mit Beratung der Wirtschaftskammer (§ 4 Abs. 2 NeuFöG).
Was das in Euro bedeutet, zeigt die Rechnung mit den Sätzen 2026 aus den Lohnnebenkosten-Merkblättern der WKO. Unfallversicherung 1,1 Prozent, Wohnbauförderung 0,5 Prozent (in Wien seit 2026 0,75 Prozent), DB und DZ zusammen 4,05 Prozent, der DZ schwankt je nach Bundesland leicht:
Erste Mitarbeiterin, 3.000 € brutto, 14 Gehälter |
Betrag |
|---|---|
Jahresbrutto |
42.000 € |
Befreite Sätze zusammen (UV 1,1 + WBF 0,5 + DB/DZ 4,05) |
5,65 % |
Ersparnis in den zwölf Monaten |
rund 2.370 € |
in Wien mit 0,75 % Wohnbauförderung |
rund 2.480 € |
Die Arbeitslosenversicherung, die Kranken- und Pensionsversicherung des Dienstgebers und die Kommunalsteuer bleiben voll bestehen. Die Befreiung senkt die Lohnnebenkosten also spürbar, macht den ersten Mitarbeiter aber nicht billig. Wer ohnehin plant, im zweiten oder dritten Jahr jemanden einzustellen, verliert nichts, wenn er es ein paar Monate vorzieht, solange es innerhalb der 36 Monate bleibt. Für die Planung lohnt ein durchgerechneter Businessplan, der die Personalkosten mit und ohne Befreiung zeigt.
Eine Übersicht über alle weiteren Förderstellen, von der FFG bis zu EU-Programmen, bietet der Beitrag Förderungen für Selbstständige in Österreich.
Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung. Förderrichtlinien ändern sich laufend, und Landesprogramme werden oft nach Budgetlage geöffnet oder geschlossen. Vor jedem Antrag lohnt ein Gespräch mit dem Gründerservice der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. Stand der Informationen: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Welche Förderungen gibt es für Jungunternehmer in Österreich?
Auf Bundesebene die Befreiungen nach dem NeuFöG bei Gründung und für den ersten Mitarbeiter, den günstigeren aws erp-Kredit für Unternehmen bis sechs Jahre und für Arbeitslose das AMS-Unternehmensgründungsprogramm. Dazu kommen Zuschüsse der Länder, etwa in Wien, Niederösterreich und Vorarlberg, und die niedrigen SVS-Beiträge in den ersten Jahren.
Bis wann gilt man als Jungunternehmer?
Eine einheitliche Grenze gibt es nicht, jede Förderung definiert sie selbst. Die aws zählt Unternehmen bis sechs Jahre nach Gründung, Niederösterreich fördert bis drei Jahre ab Beginn der SVS-Vollversicherung, Vorarlberg nur bis ein Jahr nach Gründung. Die NeuFöG-Befreiung für Mitarbeiter gilt innerhalb von 36 Monaten.
Gibt es Förderungen, die man nicht zurückzahlen muss?
Ja. Die Landeszuschüsse in Wien, Niederösterreich und Vorarlberg sind nicht rückzahlbar, ebenso aws Preseed für innovative Gründungen und die Gründungsbeihilfe des AMS. Die NeuFöG-Befreiungen sind ohnehin kein Geld, das fließt, sondern Abgaben, die gar nicht erst anfallen.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Jungunternehmer in Niederösterreich?
Land und Wirtschaftskammer Niederösterreich vergeben einen Gründungszuschuss von 10 Prozent der förderbaren Investitionskosten, maximal 2.000 €. Antragsberechtigt sind Gründer und Übernehmer bis drei Jahre ab Beginn der SVS-Vollversicherung, die in den fünf Jahren davor nicht selbstständig waren. Der Antrag muss vor der Bestellung gestellt werden.
Was bringt das NeuFöG konkret?
Bei der Gründung entfallen Bundesverwaltungsabgaben, Stempelgebühren und Firmenbuchgebühren. Wichtiger ist oft die Befreiung bei Mitarbeitern: zwölf Monate lang kein Dienstgeberbeitrag, kein Zuschlag, keine Wohnbauförderung und keine Unfallversicherung. Bei einem Gehalt von 3.000 € brutto sind das rund 2.370 €.
Quellen
- RIS: Neugründungs-Förderungsgesetz, geltende Fassung
- SVS: Endgültige Berechnung in den ersten drei Jahren
- aws: erp-Kredit Richtlinie, gültig ab 1. Jänner 2026 (PDF)
- AMS: Bundesrichtlinie Unternehmensgründungsprogramm (PDF)
- WKNÖ: Richtlinie Gründungszuschuss (PDF)
- WKO: Förderungen für Gründerinnen und Jungunternehmer