Die korrekte Erfassung von Betriebsausgaben ist für Unternehmer essenziell, um ihre Steuerlast zu optimieren und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Diese Broschüre bietet eine umfassende Übersicht über die Definition, den Nachweis, den Zeitpunkt der Erfassung und die Abzugsfähigkeit verschiedener Ausgaben.
Definition von Betriebsausgaben
Betriebsausgaben sind Ausgaben, die durch die betriebliche Tätigkeit verursacht werden. Nicht abzugsfähig sind hingegen private Aufwendungen, darunter Kosten für Haushalt, persönliche Lebensführung, Erholung oder medizinische Versorgung.
- Aufteilungsverbot: Mischaufwendungen, die sowohl privat als auch betrieblich veranlasst sind, sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Dies betrifft insbesondere Gegenstände wie Haushalts- oder Sportgeräte. Wirtschaftsgüter, die nahezu ausschließlich betrieblich genutzt werden, sind jedoch abzugsfähig.
- Angemessenheitsprüfung: Grundsätzlich wird nicht geprüft, ob eine Betriebsausgabe notwendig oder angemessen ist. In bestimmten Fällen, wie bei Luxusgütern oder Repräsentationskosten, ist jedoch eine gesetzliche Prüfung vorgeschrieben.
- Mehrere Betriebe: Bei mehreren Unternehmen müssen die Betriebsausgaben dem jeweiligen Betrieb eindeutig zugeordnet werden.
Nachweispflicht von Betriebsausgaben
Um eine steuerliche Anerkennung sicherzustellen, müssen Betriebsausgaben durch Belege dokumentiert werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sieben Jahre. Neben physischen Belegen ist auch eine elektronische Archivierung möglich.
- Eigenbelege: Sind erlaubt, wenn kein Fremdbeleg erhältlich ist (z. B. Trinkgelder, Telefonkosten).
- Glaubhaftmachung: Falls keine Belege vorhanden sind, können Ausgaben durch andere Nachweise glaubhaft gemacht werden.
- Beweismittel: Neben Belegen sind auch Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten zulässig.
- Empfängerbenennung: Die Finanzbehörde kann die Angabe der Empfänger von Betriebsausgaben verlangen. Fehlende oder falsche Angaben führen zur Nichtanerkennung der Ausgabe.
- Schätzung: Falls die genaue Höhe einer Ausgabe nicht ermittelt werden kann, kann die Finanzbehörde eine Schätzung vornehmen.
Betriebsausgaben vor oder nach der Geschäftstätigkeit
- Vorbereitungskosten: Aufwendungen vor Betriebsbeginn sind abzugsfähig, wenn eine ernsthafte Vorbereitung erkennbar ist.
- Nachträgliche Betriebsausgaben: Auch nach der Betriebseinstellung können bestimmte Ausgaben abzugsfähig sein, wenn sie mit der früheren Geschäftstätigkeit zusammenhängen.
Verträge mit nahen Angehörigen
Geschäftsbeziehungen mit nahen Angehörigen werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie:
- klar dokumentiert sind,
- inhaltlich eindeutig formuliert wurden und
- unter denselben Bedingungen auch mit fremden Dritten abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich).
Betriebsausgaben und steuerfreie Einnahmen
Aufwendungen, die in direktem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, sind nicht abzugsfähig. Dies betrifft insbesondere Förderungen, deren Abzugsfähigkeit individuell geprüft werden muss.
Barzahlungsverbot im Baugewerbe
Ausgaben für Bauleistungen über 500 EUR sind nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn sie unbar (z. B. per Überweisung) beglichen wurden.
Zeitpunkt der Erfassung von Betriebsausgaben
- Absetzung für Abnutzung (AfA): Anlagegüter über 1.000 EUR müssen über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
- Investitionsfreibetrag (IFB): Seit 2023 ist ein zusätzlicher Investitionsfreibetrag möglich.
- Gewinnfreibetrag (GFB): Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften können diesen in Anspruch nehmen.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Anschaffungskosten bis 1.000 EUR können sofort abgesetzt werden.
- Sonstige Aufwendungen: Im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gilt grundsätzlich das Zufluss-Abfluss-Prinzip.
Liste aller Betriebsausgaben in Österreich
Thema | Beschreibung |
---|---|
Abbruchkosten | Beim Erwerb eines baufälligen Gebäudes gehören die Abbruchkosten zu den Anschaffungskosten des Grundstücks. Beim Abbruch eines noch verwendbaren Gebäudes sind die Kosten sofort abzugsfähig. |
Öffentliche Abgaben | Betriebsausgaben, sofern sie sich auf das Betriebsvermögen beziehen. Personensteuern (z. B. Einkommensteuer) sind nicht abzugsfähig. |
Absetzung für Abnutzung (AfA) | Anschaffungskosten für betriebliche Anlagegüter sind über die Nutzungsdauer zu verteilen. Wahlweise kann auch die degressive AfA angewendet werden. |
Aktenkoffer & Co. | Bei überwiegender betrieblicher Nutzung sind die Kosten abzugsfähig. |
Altersvorsorge | Versicherungsprämien für die betriebliche Altersvorsorge von Arbeitnehmern sind Betriebsausgaben. |
Anlagegüter | Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 1.000 EUR sind zu aktivieren und über AfA abzuschreiben. |
Antiquitäten | Es ist eine Prüfung der Angemessenheit erforderlich. |
Anzahlungen | Werden wie die spätere Betriebsausgabe behandelt. |
Arbeitnehmer | Leistungen an Dienstnehmer sind grundsätzlich Betriebsausgaben. |
Arbeitsmittel | Als Betriebsausgabe anerkannt, sofern sie überwiegend beruflich genutzt werden. |
Armbanduhr | Gilt als privater Aufwand und ist nicht abzugsfähig. |
Arbeitsplatzpauschale | Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Arbeitsplatzpauschale geltend gemacht werden. |
Arbeitszimmer | Abzugsfähig, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit bildet. |
Ausbildungskosten | Abzugsfähig, wenn es sich um Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung handelt. |
Auskunftsbescheid | Die damit verbundenen Kosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. |
Ausstellungen & Messen | Kosten sind als Betriebsausgaben anerkannt. |
Autobahnvignette | Abzugsfähig im betrieblichen Nutzungsumfang. Bei Kilometergeld bereits inkludiert. |
Autogenes Training | Nicht abzugsfähig, da es zur privaten Lebensführung gehört. |
Autoradio | Anschaffungskosten nicht abzugsfähig, jedoch der Einbau in Firmenfahrzeuge. |
Ballveranstaltungen | Keine Betriebsausgaben. |
Begräbniskosten | Kosten für den Betriebsinhaber sind nicht abzugsfähig, für verunglückte Mitarbeiter jedoch schon. |
Beiträge | Abzugsfähig, wenn sie mit der betrieblichen Tätigkeit im direkten Zusammenhang stehen. |
Beratungskosten | Sind Betriebsausgaben, wenn sie betriebliche Themen betreffen. |
Bereitstellungszinsen | Können als sofortige Betriebsausgaben abgesetzt werden. |
Berufskleidung | Typische Berufskleidung ist abzugsfähig, übliche zivile Kleidung nicht. |
Betriebsausflüge | Sind als Betriebsausgaben anerkannt. |
Betriebsratsfonds | Zuwendungen sind bis zu 3 % der Lohn- und Gehaltssumme abzugsfähig. |
Betriebliche Vorsorgekasse | Pflichtbeiträge bis 1,53 % der Beitragsgrundlagen sind als Aufwand abzugsfähig. |
Bewirtung von Geschäftsfreunden | Nur zu 50 % abzugsfähig, sofern sie der Werbung dient. |
Bildungsfreibeträge & Prämien | Seit 01.01.2016 nicht mehr geltend zu machen. |
Brillen | Nur bei betrieblicher Veranlassung abzugsfähig. |
Bürgschaften | Betrieblich bedingte Kosten sind abzugsfähig. |
Computer | Betriebsaufwand, wenn nachgewiesen wird, dass er betrieblich genutzt wird. |
Darlehen-Uneinbringlichkeit | Eine betriebliche Forderung ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. |
Depotgebühren | Betriebsausgaben für Wertpapiere im Betriebsvermögen. |
Diebstahl & Veruntreuung | Führt zu Betriebsausgaben, wenn keine Ersatzansprüche bestehen. |
Doppelte Haushaltsführung | Nur unter strengen Voraussetzungen als Betriebsausgabe anerkannt. |
Eintreibungskosten | Betriebsausgaben, wenn sie mit der Einbringung betrieblicher Forderungen zusammenhängen. |
Einrichtungsgegenstände | AfA kann geltend gemacht werden, Angemessenheit bei Antiquitäten prüfen. |
Ergonomisches Mobiliar | Neben der Arbeitsplatzpauschale zusätzlich bis zu 300 EUR pro Jahr abzugsfähig. |
Erhaltungsaufwand | Sofort abzugsfähiger Betriebsaufwand. |
Fachliteratur | Abzugsfähig, wenn beruflich erforderlich. |
Fachtagungen & Kongresse | Betriebsausgaben, wenn berufsrelevant. |
Fahrrad | Wird unter gleichen Bedingungen wie ein KFZ behandelt. |
Fahrten zwischen Wohnung & Betrieb | Sind Betriebsausgaben, sofern keine private Veranlassung vorliegt. |
Fahrtkosten | Freie Wahl des Verkehrsmittels, Fahrtenbuch erforderlich. |
Familienheimfahrten | Abzugsfähig, wenn Wohnsitzverlegung nicht zumutbar ist. |
Firmenwert | Wird über 15 Jahre abgeschrieben. |
Fitnessstudio | In der Regel nicht abzugsfähig. |
Forschungsprämie | Keine Betriebseinnahme, keine Aufwandskürzung. |
Fortbildungskosten | Als Betriebsausgabe abzugsfähig. |
Freiwillige Abfertigung | Nur unter bestimmten Bedingungen abzugsfähig. |
Führerschein | PKW- und Motorradführerschein nicht abzugsfähig, LKW- oder Busführerschein unter betrieblichem Zusammenhang schon. |
Garagierungskosten | Am Betriebsstandort abzugsfähig, am Wohnsitz nur für betriebliche Nutzung. |
Geburtstagsfeier | Private Feiern sind keine Betriebsausgaben. |
Geldstrafen | Nicht abzugsfähig, Strafen für Arbeitnehmer sind Arbeitslohn. |
Geschenke | Abzugsfähig, wenn ein Entgeltcharakter besteht. |
Gewinnbeteiligung | Gilt als Arbeitslohn und ist Betriebsausgabe. |
Grundstückskosten | Betriebsausgaben, wenn sie nicht die Wertänderung betreffen. |
Gründungskosten | Grundsätzlich Betriebsausgaben. |
Internet | Bei betrieblicher Nutzung abzugsfähig. |
Jubiläumszuwendungen | Bis zu 186 EUR pro Jahr steuerfrei. |
Miet- & Pachtzinse | Für betriebliche Nutzung abzugsfähig. |
Netzkarte (ÖPNV) | Entsprechend der betrieblichen Nutzung abzugsfähig. |
Steuern | Betriebssteuern sind Betriebsausgaben, Personensteuern nicht. |
Zinsen | Betriebsausgaben, wenn betrieblich veranlasst. |