In der Pflichtversicherung der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft ist keine Arbeitslosenversicherung vorgesehen. Wird ein ehemaliger Unternehmer arbeitslos, hat er keinen Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld, außer es besteht ein Anspruch aus einer früheren unselbständigen Tätigkeit. Der Gesetzgeber hat jedoch inzwischen vorgesorgt. Seit 2009 ist der Abschluss einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige möglich, vorausgesetzt, das Gewerbe wird zurückgelegt oder ruhend gemeldet.
Arbeitslosengeld aus früherer unselbstständiger Arbeit
Selbständige, die vor dem 1.1.2009 unselbständig tätig waren, verlieren durch ihre Unternehmertätigkeit nicht den Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Ermöglicht hat das die sogenannte Rahmenfristerstreckung. War der Unternehmer vor 2009 zu unterschiedlichen Zeiten unselbständig und selbständig tätig, nach 2009 jedoch arbeitslos, kann er Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen. Wurde er jedoch erst nach 2009 selbständig, muss er zuvor mindestens 5 Jahre lang unselbständig gearbeitet haben, um Arbeitslosengeld beziehen zu können.
Wird der Bezug des Arbeitslosengeldes nicht zur Gänze ausgenutzt, bleibt der Anspruch auf den Rest erhalten. Doch nicht nur durch die Rahmenfristerstreckung kann ein Unternehmer Arbeitslosengeld beziehen. Der zweite Weg führt über die freiwillige Arbeitslosenversicherung.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Unternehmer
Wird die selbständige Tätigkeit bei der Pflichtversicherung gemeldet, muss auch der Eintritt in die Arbeitslosenversicherung schriftlich erfolgen, ansonsten ist der Abschluss der Versicherung erst wieder nach 8 Jahren möglich. Die Versicherungsdauer beträgt ebenfalls 8 Jahre, ein vorzeitiger Austritt ist nicht möglich, außer der weibliche Unternehmer erreicht zuvor das 60. Lebensjahr, der männliche das 63. Die Beitragsgrundlage, es gibt drei wählbare Stufen, muss ebenfalls am Beginn des Eintritts gemeldet werden. Sie gilt unwiderruflich für die gesamte Vertragsdauer.
Für die erste Stufe beträgt der Beitrag 79,28 Euro, für die zweite 158,55 Euro und für die dritte 237,83 Euro. Anspruch ist nur gegeben, wenn keine monatliche Beitragszahlung ausständig ist. Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes werden die Beitragsgrundlagen des vorletzten beziehungsweise letzten Jahres herangezogen. Die gewählte Stufe bestimmt die Höhe des täglichen Arbeitslosengeldes. Das Arbeitsmarktservice bietet im Internet die Nutzung eines Arbeitslosengeldrechners für Unternehmer an.
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Stufe 1 | 79,28 Euro |
Stufe 2 | 158,55 Euro |
Stufe 3 | 237,83 Euro |
Höhe der Leistung aus der Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Beitragsgrundlage Jahr | Tägl. Arbeitslosengeld Stufe 1 | Tägl. Arbeitslosengeld
Stufe 2 |
Tägl. Arbeitslosengeld
Stufe 3 |
2012 | 19,86 Euro | 31,59 Euro | 43,42 Euro |
2013 | 20,84 Euro | 32,83 Euro | 45,12 Euro |