Schon bald bricht das letzte Viertel des Jahres heran. Allmählich wird es für Selbstständige wieder Zeit, sich Gedanken über ihre Steuern zu machen. Wer jetzt genau hinsieht, spart unter Umständen viel Geld. Wir verraten Ihnen die besten Steuertipps für Selbstständige.
Die 5 besten Steuertipps für 2014
In diesem Jahr sollten Sie insbesondere auf die folgenden wichtigen Steuertipps achten:
- steuerpflichtiges Einkommen durch Verschieben von Einnahmen und Vorziehen von Ausgaben senken
- Gewinnfreibetrag ausschöpfen
- GSVG-Befreiung für Kleinstunternehmer beantragen
- Gruppenantrag für Kapitalgesellschaften stellen
- hohe Steuerprogression auf geringe Gewinne bei nebenberuflich tätigen Selbstständigen vermeiden
Ausgaben vorziehen, Einnahmen auf später verschieben
Wenn Sie als Jahresabschluss eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen, können Sie Ihr steuerpflichtiges Einkommen verringern, wenn Sie Ausgaben und Einnahmen zeitlich geschickt steuern. Verschieben Sie Einnahmen ins neue Jahr, indem Sie Rechnungen später versenden. Tätigen Sie außerdem heuer noch Ausgaben, die Sie von der Steuer absetzen können.
Dies funktioniert allerdings nicht mit regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben, denn sie werden stets nur in dem Jahr anerkannt, dem sie wirtschaftlich zugerechnet werden. Diese Regel gilt zumindest immer dann, wenn Sie die entsprechenden Ausgaben innerhalb von 15 Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel tätigen.
Gewinnfreibetrag durch Investitionen ausschöpfen
Als natürliche Person steht Ihnen jedes Jahr ein Gewinnfreibetrag zu. Er beträgt 13 Prozent Ihres Gewinns und ist bei 45.350 Euro gedeckelt. Auf diesen Betrag müssen Sie keine Steuern bezahlen. Der Grundfreibetrag für Gewinne bis 30.000 Euro (13 Prozent = 3.900 Euro) steht Ihnen unabhängig von Investitionen zu und muss nicht gesondert beantragt werden.
Haben Sie jedoch einen höheren Gewinn erzielt, können Sie den Gewinnfreibetrag durch gezielte Investitionen auf bis zu 45.350 Euro erhöhen. Diesen sogenannten investitionsbedingten Gewinnfreibetrag müssen Sie allerdings gesondert beantragen. Zudem wird er nicht pauschal für jede Investition gewährt. Nicht einbezogen werden in die Berechnung unter anderem:
- Anschaffung von Pkws und Kombis
- Kauf von Luftfahrzeugen
- geringwertige Wirtschaftsgüter bei sofortigem Betriebsausgabenabzug
- Investitionen in gebrauchte Güter
GSVG-Befreiung: Voraussetzungen erfüllen
Wer bestimmte Umsatz- und Umsatzgrenzen nicht überschreitet, kann sich jeweils rückwirkend für ein Jahr von der GSVG-Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen und eine Rückerstattung der Beiträge beantragen. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Umsatzgrenze von 30.000 Euro nicht überschritten wird und Gewinne in Höhe von maximal 4.743,72
Euro (2014) erwirtschaftet werden. In Anspruch nehmen können diese Regelung folgende Zielgruppen:
- Jungunternehmer, die in den vergangenen fünf Jahren maximal 12 Monate GSVG-pflichtig waren
- mindestens 60 Jahre alte Frauen und mindestens 65 Jahre alte Männer
- mindestens 57-Jährige, sofern sie fünf Jahre in Folge unterhalb der Umsatzgrenzen geblieben sind
Verluste in Kapitalgesellschaften durch Gruppenantrag ausgleichen
Entstehen in einem oder mehreren Ihrer Tochterunternehmen im Jahr 2014 Verluste, kann es sinnvoll sein, noch vor Ablauf des Jahres einen Antrag auf Gruppenbesteuerung zu stellen. Dies bewirkt, dass die Gewinne und Verluste der Mutter- und Tochtergesellschaften nicht getrennt besteuert werden. Stattdessen werden sie addiert und lediglich aus dem Saldo die zu zahlende Körperschaftsteuer ermittelt. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Verluste Ihre Steuerlast direkt mindern. Möchten Sie den Gruppenantrag stellen, so richten Sie ihn schriftlich spätestens bis zum 31. Dezember 2014 an das für Sie zuständige Finanzamt. Sie können dabei auch Tochtergesellschaften im Ausland einbeziehen.
Steuerbelastung für geringe Nebeneinkommen gering halten
Ist ein Arbeitnehmer nebenberuflich selbstständig und erzielt nur einen geringen Gewinn, so darf er diesen bis zu einer Höhe von 730 Euro steuerfrei verdienen. Sobald dieser Betrag allerdings auch nur um einen Euro überschritten wird, muss der gesamte Betrag im Rahmen der Steuererklärung (Formular E1) angegeben und nachträglich versteuert werden. Die Steuerprogression liegt bis zu einem Gewinn von 1.460 Euro bei 100 Prozent.
Weitere Steuerspartipps
Weitere Ansatzpunkte, um Steuern zu sparen, haben wir hier für Sie zusammengestellt:
- Absetzung einer Halbjahres-AfA für Investitionsgüter, die Sie noch vor dem Jahresende in Betrieb setzen
- sofortige Absetzung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
- Ansetzen von Spenden in Höhe von bis zu 10 Prozent des laufenden Gewinns
- Wertpapiere im Betriebsvermögen halten und Gewinne und Verluste einfach saldieren
Für Unternehmer lohnt es sich in jedem Fall, sich bereits jetzt mit ihrem Jahresabschluss zu beschäftigen. So können sie mitunter ordentlich Steuern sparen.