Um Forschung und Innovation zu stärken, existieren in Österreich diverse Förderungen für Jungunternehmer, durch die eine Gründung eines Unternehmens erleichtert wird. Erkundigen Sie sich unbedingt vor Start Ihres Gründungsprojektes über die Möglichkeiten einer Förderung, denn diese können die Kreditsumme minimieren, die Zinslast senken oder Haftungsgarantien geben. Folgende Förderungen werden vergeben:
- Zinsgünstige Kredite
- Zuschüsse für Investitionen
- Übernahmen von Haftungsleistungen und Garantien
- Befreiung von Gebühren und Abgaben
- Beratungsleistungen von Experten
Zudem können auch diverse Förderungen, z.B. von Bund und Land, miteinander kombiniert und damit das unternehmerische Risiko minimiert werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderungsgelder besteht allerdings nicht.
Wer gilt als Jungunternehmer?
Unter „Jungunternehmer“ werden meist, z.B. bei der Förderungsstelle des Austria Wirtschaftsservice, Personen verstanden, die eine erstmalige wirtschaftliche selbständige Tätigkeit anstreben, eine evtl. bisherige unselbstständige Tätigkeit aufgeben und über eine ausreichende Qualifikation verfügen. Das Lebensalter ist nicht entscheidend für den Erhalt der Förderung.
Als Jungunternehmer gilt nur, wer zudem seine bisherige, unselbständige Tätigkeit an den Nagel hängt, um sich uneingeschränkt seinem jungen Unternehmen zu widmen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Jungunternehmer-Förderungen ist auch,dass man handelsrechtlicher Geschäftsführer ist bei Gesellschaften zu mindestens 25% direkt am Unternehmen beteiligt ist. Nur wer KMU gründet oder übernimmt, ist förderungsberechtigt.
Kleinunternehmen bei weniger als 50 Mitarbeitern
Als Kleinunternehmen gelten Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz kleiner als 10 Mio Euro und einer Jahresbilanzsumme von maximal 10 Mio Euro.
Wer in den Bereichen Handwerk, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen eine oder mehrere Förderungen anstrebt, muss beachten, dass seit der Gründung des Unternehmens maximal 6 Monate bzw. 3 Jahre vergangen sein dürfen. Sonderregeln gelten auf dem Tourismus- und Verkehrsbereichssektor. Hier sind ohnehin besondere Genehmigungen erforderlich.
Welche österreichichen Stellen bieten Jungunternehmer-Förderungen an?
Austria Wirtschaftsservice (Aws)
Jungunternehmer Top-Prämie von maximal 10 % der Investitionssumme bei Investitionen von mindestens 100.000 Euro. Zudem wird der sog. „Jungunternehmerscheck“ ausgegeben, bei dem das Aws Zuschüsse von 1.000 Euro für Investitionen zwischen 5.000 und 20.000 Euro vergibt. Die „Jungunternehmerprämie“ zum ERP-Kleinkredit beinhaltet einen Zuschuss in Höhe von bis zu fünf Prozent für Investitionen zwischen 20.000 und 100.000 Euro. Der Aws fördert außerdem die Grünung von Hightech-Unternehmen.
www.awsg.at/zinsen
NeuFÖG – NeugründerInnen-Förderungsgesetz
Land- bzw. forstwirtschaftliche und gewerbliche NeugründerInnen fallen evtl. unter das NeugründerInnen-Förderungsgesetz und können dadurch zahlreiche Gebühren und Kosten einsparen (Gerichtskosten, Gewerbeanmeldungs-Kosten, Lohnnebenkosten etc.)
ÖHT – Österreichische Hotel- und Tourismusdatenbank
Die Gründung von Jungunternehmern wird durch Einmalzuschüsse auf immaterielle Kosten (ab 5000 Euro) und materielle Kosten (ab 20.000 Euro) – z.B. bauliche Maßnahmen oder Einrichtung eines Unternehmens – gewährt. Die Vergabe erfolgt aufgrund von Einzelfallprüfungen. www.oeht.at
Die Förderungen der Bundesländer
- Wiener Wirtschaftsagentur www.wirtschaftsagentur.at
- Land Niederösterreich www.noe.gv.at
- Wibag Burgenland www.wibag.at
- Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds www.kwf.at
- Wirtschaftsförderung Tirol www.tirol.gv.at
- Jungunternehmerförderung Vorarlberg www.vorarlberg.at
- KGG/UBG Oberösterreich www.kgg-ubg.at
- Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft www.salzburg.gv.at
- Wirtschaftsförderung Land Salzburg www.sfg.at
Überblick aller Fördermöglichkeiten der einzelnen Bundesländer
Auf der Webseite der Wirtschaftskammer Österreich (www.wko.at) finden Sie eine Übersicht über alle Förderungen der einzelnen Bundesländer. Die Förderungen können auch nach Schwerpunkt der Tätigkeit, wie Produktion, Handel, Verkehr und Tourismus, gefiltert werden. Zudem können Sie sich auch im Rahmen der Gründungsberatung der Wirtschaftskammer Österreich über die diversen Förderungsmöglichkeiten informieren.
Der fixe Förderanteil der AWS liegt hier bei 10 und der der SFG bei 5%. Ein weiteres Förderinstrument stellt die sogenannte Zinsobergrenze für geförderte Projekte dar, welche eine kontinuierliche finanzielle Stabilität ermöglicht, was die Lasten anbelangt. Vorteilhaft ist auch, dass bis zu drei Fördermittel gleichzeitig mit kummulativem Charakter, in Anspruch genommen werden können.
Förderungen bereits in der Planungsphase beantragen
Wer eines oder mehrere der genannten Fördermittel beantragen möchte, sollte dies bereits in der Planungsphase tun, damit die Mittel dann rechtzeitig abgerufen werden können und Finanzlöcher ausbleiben. Zugang zu den Förderungen erhält man allerdings erst dann, wenn das Unternehmen vollständig gegründet bzw. übernommen wurde und sämtliche, für die Ausübung der Tätigkeit nötigen Genehmigungen, vorhanden sind.
Jedoch kann man während der Gründungsphase bereits einen Gründungsbonus von bis zu 14%, also 8400 Euro erhalten, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dieser muss aber bis maximal ein Jahr vor der Gründung oder Übernahme bei der AWS beantragt werden.
Sicherheiten und Haftungen
Für bestimmte Fördermittel wird vom beziehenden Unternehmer keinerlei Sicherheit verlangt. Dies gilt, wenn der Jungunternehmer lediglich nicht-rückzahlbare Zuschüsse beantragt. Die Besicherung wird hier nur zwischen dem Geldgeber und dem Unternehmer vereinbart und fixiert. Fehlt es dem Jungunternehmer an der entsprechend notwendigen Bonität oder Sicherheit, kann die Institution mit einer Ausfallsbürgschaft helfend unter die Arme greifen.
Übersteigt der aufzunehmede Kredit eine Höhe von 75.000 Euro nicht, verlangt das förderungsbewilligende Unternehmen auch hier bis auf die persönliche wirtschaftliche Haftung, keine weitere Sicherheit vom Jungunternehmer.
Erstellen Sie einen professionellen Businessplan
Für die Beantragung sämtlicher Fördermittel benötigt man ein Tragfähigkeitskonzept in Form eines professionellen Businessplans mit Rentabilitätsvorschau. Schließlich soll aus dem jungen Unternehmen ja recht bald ein gesundes, solides Business werden, welches dem Jungunternehmer erlaubt, damit seinen Lebensunterhalt zu verdienen und ihn auf Dauer unabhängig von Sozialleistungen zu machen.
Neben dem Geschäftsplan sind den Förderunternehmen aber auch der Charakter, die Bildung und auch das Engagement in Gruppen und/oder Vereinen wichtig, weil man davon bestimmte Verhaltensstrukturen des Jungunternehmers ableiten kann. Eine Selbständigkeit ist vor allem in der Anfangsphase sehr anstrengend. Die Jungunternehmer sollten beweisen können, dass sie auch mit Turbulenzen gekonnt umgehen können.
Unsere Linktipps:
Fachgruppe Geld: https://www.fgg.at/foerderungen/jungunternehmer/
Das Service der WKO Steiermark: https://www.foerderungsservice.at/jungunternehmerfoerderungen.php
Die neuen Förderungen: https://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=659021&dstid=682