Unternehmerinnen haben die Möglichkeit, Kinderbetreuungsgeld in Anspruch zu nehmen. Es hilft ihnen, die Karenzzeit finanziell zu überbrücken.
Selbständigebei der Karenz benachteiligt
43 Prozent der Ein-Personen-Unternehmen werden von Frauen geführt, und dennoch sind die Unternehmerinnen finanziell benachteiligt. Beträgt das Kinderbetreuungsgeld pro Tag 33 Euro, muss davon dennoch der Sozialversicherungsbeitrag von rund 180 Euro in den vier Monaten rund um die Entbindung bezahlt werden. Unter dem Strich bleiben der selbständig tätigen Frau in dieser Zeit etwa 26 Euro pro Tag.
Auf verschiedenen Plattformen im Internet tauschen sich Unternehmerinnen über die Problematik aus, denn wirklich eine Auszeit zu nehmen, ist kaum möglich. Kunden könnten sich verlieren, das Unternehmen könnte den Anschluss am Markt versäumen. Wer als Unternehmerin an eine Karenzzeit denkt, sollte rechtzeitig planen.
Private Vorsorge für die Karenzvertretung
Manche Betriebsausfallversicherungen bieten den Versicherungsfall Kinderbetreuung über einen begrenzten Zeitraum an. Da die Beiträge jedoch kostspielig sind, sollte überlegt werden, für die Zeit der Kinderbetreuung einen Mitarbeiter einzustellen. Das Kinderbetreuungsgeld sichert ein Auskommen für Mutter und Kind, der Mitarbeiter die Weiterführung des Unternehmens. Aus dem erwirtschafteten Gewinn, kann der Mitarbeiter als Karenzvertretung finanziert werden. So ist auch garantiert, keine Kunden zu verlieren und nach dem Karenz wieder in ein laufendes Unternehmen einzusteigen.
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https://derstandard.at/1341845215632/Eine-gewaltige-Schlechterstellung