Um Innovation und Wettbewerb zu fördern, unterstützt die Republik Österreich über verschiedene Stellen Unternehmensgründer – denn neue Unternehmen gelten als Wirtschaftsmotor, schaffen Arbeitsplätze und erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Ob Einzelunternehmer oder KG, es lohnt sich, sich genau über die diversen Förderungen für Gründer zu informieren und diese auch in Anspruch zu nehmen.
Welche Förderungen gibt es für Gründer?
Diese Förderungen sind eine wichtige Starthilfe für GründerInnen – meist werden sie an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Es gibt zahlreiche Förderungen für Unternehmer und Gründer – sie können in eine ebenen-gebundene und inhaltliche Typologie unterteilt werden.
Folgende Stellen vergeben Förderungen:
- Bund
- Länder
- Gemeinde
- EU
- Wirtschaftskammer
Diese Arten von Förderungen gibt es:
- Begünstigte Darlehen
- Zinszuschüsse
- Einmalige Investitionszuschüsse
- Haftungsübernahmen
- Beteiligungskapital des Staates
- Begünstigungen bei Steuern und Gebühren (NeuFöG)
- Zuschüsse für Beratungen
Wo erhalte ich Informationen zu den Förderungen?
Die Beratungsstellen des Gründungsservice der WKO erteilt Informationen zu den Förderstellen, genauso wie die zuständigen Ämter der Landesregierung und die Austria Wirtschaftsservice GmbH. EU-Förderungen werden auch über die jeweiligen nationalen Stellen vergeben.
Institutionen die Gründer fördern
- Wirtschafskammern der jeweiligen Regionen www.wko.at
- Austria Wirtschaftsservice GmbH www.awsg.at
- Wirtschaftsagentur Wien www.wirtschaftsagentur.at
- Wirtschaftsförderung Steiermark
- Wirtschaftsförderungsfonds Kärnten www.kwf.at
- Forschungsförderungsfonds www.ffg.at
- Hotel- und Tourismusbank www.oeht.at
- NÖBEG – Wirtschaftsförderung Niederösterreich www.noebeg.at
- Unternehmensfinanzierung Wiener Börse www.unternehmensfinanzierung.at
Die EU-Förderungen, z.B. für strukturschwache Gebiete, werden meist über nationale Förderungsstellen weitergegeben. Förderungen im Rahmen des 8. Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung, „Horizon 2020“ können hingegen direkt bei der EU beantragt werden. Das Programm umfasst ein Budget von über 80 Milliarden Euro und läuft von 2014 bis 2020.
NeuFöG – das Neugründungs-Förderungsgesetz
Neugründungen sowie entgeltliche und unentgeltliche Betriebsübertragungen werden unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen von Steuern und Gebühren befreit. Wer eine gewerbliche, land- und forstwirtschaftliche oder freiberufliche „betriebliche Neugründung“ vornimmt, fällt unter das NeuFöG. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, fallen die Kosten für
- Bundesverwaltungsabgaben
- Stempelgebühren
- Grunderwerbssteuer (bis 75.000 Euro maßgebender Wert)
- Gerichtsgebühren für die Eintragung in Firmenbuch und Grundbuch
- Kfz-Ummeldung
weg. Wer unter das NeuFöG fällt, ist auch von einem bestimmten Teil der Lohnabgaben befreit, diese Begünstigung muss innerhalb der ersten drei Jahre in Anspruch genommen werden. Für den ersten Dienstnehmer mit Aufnahme der Beschäftigung folgt eine Befreiung von bestimmten Lohnabgaben für die ersten 12 Monate. Werden in den ersten 12 Monaten mehrere Mitarbeiter beschäftigt, gilt die Befreiung für alle. Insgesamt umfasst die Befreiung knapp 7 %.