Die Gruppe der Freien Berufe in Österreich unterliegt nicht der Gewerbeordnung. Sie verfügen über eigene Interessensvertretungen. Freie Berufe finden sich vor allem im Gesundheitswesen, im juristischen Bereich, in Wirtschaft und Technik. Aber auch viele Kreative und in der Publizistik Tätige gehören der Berufsgruppe der sogenannten Freiberufler an. Freiberufler sind entweder nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz oder nach dem Freiberuflich-Selbständigen Gesetz versichert.
Voraussetzungen für Freiberufler – kein Gewerbeschein, aber Meldung an Finanzamt
Für die Ausübung eines Freien Berufes ist kein Gewerbeschein notwendig, lediglich eine Meldung an das Finanzamt muss erfolgen. Das Finanzamt ist auch jene Behörde, die letztendlich entscheidet, ob es sich bei der Tätigkeit tatsächlich um einen Freien Beruf handelt. Freiberufler arbeiten eigenverantwortlich und selbständig. Aufträge zu erhalten, Kunden, Patient oder Klienten zu gewinnen, obliegt ihnen selbst.
Voraussetzungen für einen Freien Beruf sind entweder entsprechende berufliche Qualifikationen, Ausbildungen oder schöpferische Begabung. Freiberufler in Österreich kann nur werden, wer auch seinen Berufssitz im Bundesgebiet hat. Bei Freien Berufen, die eine einschlägige Ausbildung voraussetzen, muss diese nachgewiesen werden.
Ausbildung im Ausland – Nostrifikationsbescheid notwendig
Wurde die Ausbildung im Ausland absolviert, ist auch der Nostrifikationsbescheid mit der Eintragung der positiv abgeschlossenen Ergänzungsausbildung vorzulegen, wobei bei EU-Bürgern der Zulassungsbescheid für die Berufsausübung ausreichend ist. Für Berufe im Gesundheitsdienst ist auch ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung erforderlich.
Ein Auszug aus dem Strafregister ist für alle Freiberufler zwingend. Auch für die Freien Beruf gelten die Begünstigungen bei Neugründung. Liegt eine derartige entweder von der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft oder vom Gründerservice der Wirtschaftskammer ausgestellte Erklärung vor, müssen bei der Meldung weder Stempelgebühren noch Verwaltungsabgaben entrichtet werden.
Klassische Beispiele für Freie Berufe: Masseure und Hebammen, Designer und Journalisten
- Im Gesundheitsbereich sind praktizierende Humanmediziner und Tierärzte klassische Beispiele für Freie Berufe, aber auch Hebammen und Heilmasseure fallen in die Berufsgruppe. Apotheker nehmen eine Zwischenstellung ein, da sie vorwiegend verkäuferisch tätig sind.
- Im juristischen Bereich sind es Notare und Rechtsanwälte, die als Freiberufler tätig sind.
- In der Wirtschaft zählen selbständige Steuerberater, Buchhalter und Sachverständige zu den Freiberuflern.
- Zu den kreativen Freien Berufen zählen Designer, Musiker, Schauspieler, Schriftsteller und ähnlich schöpferisch Tätige.
- Häufig arbeiten auch Dolmetscher und Journalisten als Freiberufler.
- Innerhalb des technischen Bereichs finden sich Architekten und Ingenieure.
Die Einkommenssituation zeigt sich von Berufsgruppe zu Berufsgruppe sehr unterschiedlich.
Neue Selbständige: Basis ist der Werksvertrag
Die Gruppe der Neuen Selbständigen hat sich aus der Gruppe der Freiberufler entwickelt. Auch sie benötigen keinen Gewerbeschein. Neue Selbständige arbeiten auf Basis eines Werkvertrags. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch liegt ein Werkvertrag dann vor, wenn eine Person die Herstellung eines Werkes oder die Fertigstellung eines Projektes gegen Entgelt übernimmt. Neue Selbständige sind unabhängig vom Auftraggeber und nicht weisungsgebunden. Sie müssen über eigene Betriebsmittel und Räumlichkeiten verfügen. Dabei können, außer Personen, auch Gesellschaften als Neue Selbständige auftreten.
Die Freien Berufe Österreichs, der Dachverband der Kammern der Freien Berufe, zählt mit Stand Dezember 2013 folgende Mitglieder (nicht in Kammern organisierte Freiberufler sind nicht erfasst):
Berufsstand | Anzahl |
Apotheker | 5.918 |
Architekten, Ingenieurkonsulenten | 6.957 |
Ärzte | 35.758 |
Notare | 942 |
Patentanwälte | 71 |
Rechtsanwälte | 7.918 |
Tierärzte | 3.821 |
Wirtschaftstreuänder | 9.643 |
Zahnärzte | 4.869 |