Vom Finanzministerium, anderen Behörden oder Einrichtungen online zur Verfügung gestellt, bietet der Brutto-Netto-Rechner viele Berechnungsmöglichkeiten. Nicht nur Lohn oder Gehalt, brutto-netto oder auch netto-brutto, können ermittelt werden, sondern etwa auch Preise inklusive Mehrwertsteuer oder exklusive. Auch gibt es online-Rechner für die Berechnung von Körperschaftssteuer, Einkommenssteuer, der Sozialversicherungsbeiträge, ja selbst zur Ermittlung der Kirchensteuer.
Brutto-Netto-Rechner und Gehaltsrechner
Der Brutto-Netto-Rechner gibt exakte Auskunft über alle Daten zu Lohn und Gehalt. Dabei werden Sachbezüge, Pendlerpauschale und andere Besonderheiten berücksichtigt. Der Rechner liefert innerhalb kürzester Zeit Auskunft über Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, aktuell, aber auch rückwirkend für frühere Jahre. Auch die Sonderzahlungen können mittels Brutto-Netto-Rechner genau ermittelt werden. Ein Arbeitgeber kann punktgenau die Lohnnebenkosten errechnen und erfährt innerhalb weniger Sekunden, wie viel ein Mitarbeiter kostet. Nie war es einfacher, über seinen eigenen Lohn oder die Lohnkosten eines Mitarbeiters rasch Bescheid zu wissen.
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Mehr Informationen finden Sie auch hier:
https://www.bruttonetto-rechner.at/
https://onlinerechner.haude.at/bmf/brutto-netto-rechner.html
[hr]Vergleichsrechner: Mitarbeiter als Angestellter oder freier Dienstnehmer
10 Prozent oder 20 Prozent Umsatzsteuer, der Umsatzsteuerrechner ermittelt alle Beträge, netto, brutto oder den Steuersatz. Für Unternehmer bietet der Bezüge-Vergleichsrechner interessante Möglichkeiten. Mit ihm können Dienstverhältnisse miteinander verglichen werden. Was kostet ein Mitarbeiter mit freiem Dienstvertrag oder als Angestellter? Mittels Bezüge-Vergleichsrechner werden alle Dienstverhältnisse in Bezug auf Steuerbelastung, Sozialversicherung und Gesamtkosten verglichen.
Sozialversicherungsrechner zum Ermitteln der Beiträge
Mit dem Sozialversicherungsrechner lassen sich die Beiträge hinsichtlich Gewinn und Verlust berechnen. Voraussichtliche Nachzahlungen oder Gutschriften beziehungsweise Neueinstufungen sind dann keine Überraschung mehr. Ebenso lässt sich die Einkommenssteuer berechnen. Das Finanzministerium weist jedoch darauf hin, dass die Berechnungen nicht Grundlage für Einzahlungen darstellen. Es gilt nach wie vor lediglich der Bescheid des Finanzamtes. Ebenso, basierend auf Gewinn oder Verlust, geleisteter Vorauszahlungen und anrechenbarer Kapitalertragsteuer lässt sich die Körperschaftssteuer über den Körperschaftssteuerrechner ermitteln. Skonto- und Kreditrechner ergänzen das umfassende online-Angebot. Bei der Suche nach dem geeigneten Rechner, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass ein österreichischer Anbieter gewählt wird. Das Ergebnis ist nur dann richtig und verwertbar, wenn es basierend auf österreichische Verhältnisse ermittelt wird.