Trotz der Interventionen des chinesischen Staates beim Bitcoin-Mining im Land der Mitte erfreut sich die Kryptowährung in Österreich nach wie vor einer nicht zu leugnenden Beliebtheit. Das deutsche Wirtschaftsmagazin cash-online bestätigt, dass Österreich bei Kryptos die Nase im DACH-Raum vorne hat. Alleine 157 Automaten stehen hierzulande für den Bitcoin-Tausch zur Verfügung (cash-online.de, 7.4.2021). Mit Bitpanda kommt eine der populärsten Kryptobörsen ebenfalls aus Österreich. Es macht also durchaus Sinn, sich mit dem Thema aus Sicht der österreichischen Unternehmen zu beschäftigen.
Vorteile im geschäftlichen Umfeld
Es stellt sich natürlich die Frage, welche Vorteile Kryptowährungen im gewerblichen Bereich bieten. Private Anleger zocken nach wie vor auf die teilweise nicht nachvollziehbaren Kursbewegungen. Die Zahl der Einzelhändler oder Gastronomiebetriebe, die Kryptos akzeptieren ist immer noch überschaubar. Aber gehen wir einmal zurück, als der Euro in großen Teilen der Europäischen Gemeinschaft die nationalstaatlichen Währungen ablöste. Mit einem Mal entfiel das Wechselkursrisiko. Dieser Umstand stellt für international agierende Unternehmen einen extrem wichtigen Faktor dar.
Kursschwankungen von einem Cent bei achtstelligen Beträgen können die Ertragskalkulation auf den Kopf stellen. Mit einer Kryptowährung, die auf beiden Seiten der Meere akzeptiert wird, entfällt dieses Risiko. SWAP-Geschäfte zur Risikoabsicherung werden überflüssig, die Gelder können an anderer Stelle gewinnbringender eingesetzt werden.
Warum Kryptowährung als Zahlungsmittel im B2C-Segment?
Es stellt sich natürlich die Frage, weshalb Firmen Kryptowährungen als Zahlungsmittel durch ihre Kunden akzeptieren sollten. Zu viele Punkte rund um die Krypto-Assets sind ungeklärt. Fakt ist, die Nutzung einer Kryptowährung bedeutet für manchen Verbraucher, dass er sich ein Stückchen dem Einfluss der Finanzindustrie entzieht.
Die Banken haben sich in den letzten Jahren nicht mit Ruhm bekleckert, Investments abseits der Banken und Sparkassen, beispielsweise Crowdinvesting, finden immer mehr Anhänger. Das Angebot, Kryptowährungen als Zahlungsmittel zu akzeptieren, kann gerade bei der jüngeren Generation eine Möglichkeit darstellen, neue Kunden zu gewinnen.
Transaktionsgebühren der Banken entfallen
Aber auch im B2B-Geschäft bieten sich Vorteile. Banken haben, gerade zu Zeiten niedriger Zinsen eine schlechte Angewohnheit. Sie drehen an der Gebührenschraube. Wer sich einmal die Kosten für Auslandsüberweisungen anschaut, kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus. Für Unternehmen bedeuten diese Kosten eine nicht zu unterschätzende Ertragsminderung. Kryptozahlungen entlasten die Firmen bei den Kosten, es bietet sich folglich auch hier ein Vorteil.
Die Nachteile bei Kryptowährungen
Es wäre zu schön, wenn Kryptos nur Vorteile bergen würden. Es gibt bei den vielen Vorteilen aber leider auch Nachteile.
- Einer der Hauptkritikpunkte lautet, dass Kryptowährungen keinerlei Kontrolle unterliegen und sich außerhalb der Überwachung der Zentralbanken bewegen.
- Das Mining, die Schöpfung der Währung, ist nur bedingt transparent.
- Eine einmal durchgeführte Transaktion kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Dies sind nur die technischen Details. Für viele Unternehmen ist es viel schlimmer, dass sich die Regierungen weltweit, nicht nur die österreichische, schwer tun, klare Regeln für die Kryptowährungen aufzustellen. Ein Punkt ist beispielsweise die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen.
Kryptowährungen und Steuern
Das Bundesministerium für Finanzen hat sich erfreulicherweise mit dem Thema „Kryptowährungen in Unternehmen“ auseinandergesetzt.
Wichtig ist, dass es sich bei Krypto-Assets um keine anerkannte Fremdwährung handelt. Sie werde auch nicht als Finanzinstrumente wie beispielsweise ein Derivat eingestuft. Es handelt sich um ein immaterielles Anlagegut. Mit dieser Einordnung entfällt schon einmal der Punkt des Wertverlustes durch Abnutzung.
Wenn das Unternehmen bilanziert, gelten zum einen die Regeln des Einkommensteuergesetzes oder bei Gewinnermittlung das jeweilige Unternehmensgesetzbuch. Grundsätzlich muss das Unternehmen entscheiden, ob es die Krypto-Assets dem Anlage- oder dem Umlaufvermögen zuordnet. Diese Entscheidung wird auch vom Unternehmensgegenstand beeinflusst.
Geht das Krypto-Trading mit Gewinnen oder Verlusten einher, müssen diese als Gewinn oder Verlust in die Ertragsrechnung einfließen. Werden Krypto-Assets verzinslich angelegt, fällt auf den Zinsertrag die Sondersteuer gemäß § 27a Abs. 1 EStG in Höhe von 25 Prozent an. Es gibt zwar noch keine Anleihen, die auf Kryptowährungen ausgestellt sind, aber es ist ja durchaus möglich, Krypto-Assets gegen eine Zinszahlung zu verleihen.
Krypto-Assets als Geschäftsgegenstand
Es bestehen aber auch durchaus Möglichkeiten, im Kerngeschäft mit Krypto-Assets steuerpflichtige Einnahmen zu erzielen. Eine Variante wäre das Krypto-Mining, die „Herstellung“ einer Krypto-Währung. Steuerrechtlich handelt es sich dabei um nichts anderes, als die Schaffung eines Produktes, welches weiterverkauft wird.
Eine andere Option, wir hatten bereits Bitpanda erwähnt, stellt das Betreiben einer Krypto-Börse dar. Den Investoren wird die Möglichkeit eingeräumt, nationalstaatliche Währungen gegen Kryptowährungen einzutauschen oder von Krypto zu Krypto zu wechseln. Die daraus anfallenden Gebühren oder Gewinne stellen Einnahmen aus einer gewerblichen Tätigkeit dar.
Zu guter Letzt gilt auch das Betreiben eines Geldautomaten, der Kryptowährungen tauscht, als steuerpflichtige gewerbliche Tätigkeit.
FAQs
Wie kann ein Unternehmen Krypto-Assets halten?
Kryptobörsen ermöglichen nicht nur die Kontoeröffnung für private Investoren, sondern auch für institutionelle Anleger. Mit einem Firmenwallet lassen sich die Krypto-Assets als Zahlungsmittel nutzen.
Welche Vorteile bieten Krypto-Assets einem Unternehmen?
Wer international tätig ist, kann mit Kryptowährungen das Wechselkursrisiko ausschalten und muss keine Mittel für SWAPS binden.
Wie werden Kryptowährungen steuerlich behandelt?
Die steuerliche Behandlung orientiert sich daran, welchen Zweck die Kryptowährung im Unternehmen erfüllt. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber danach, ob es sich um ein reines Investment handelt, ob die Kryptowährung Geschäftsgegenstand ist und ob bilanziert oder nur der Gewinn ermittelt wird.