Wer sein Geld in Aktien anlegt und mit ihnen Dividenden, Kursgewinne oder andere Gewinne erwirtschaftet, muss diese Erträge in Österreich versteuern. Es ist also sehr hilfreich zu wissen, wie Aktiengewinne in Österreich versteuert und welche Steuern überhaupt fällig werden. So reduziert sich nicht nur der Aufwand, sondern man vermeidet auch eine Doppelbesteuerung.
Diese Begriffe muss man kennen
Aktienbesitzer sollten zumindest zwei der Steuern kennen, die im österreichischen Einkommensteuergesetz ein zentraler Bestandteil sind:
- Die Kapitalertragsteuer, abgekürzt KESt, wird auf alle Erträge aus Kapitalanlagen fällig. Sie wird deshalb auch auf Aktiengewinne berechnet. Als Anleger muss man diese aber nicht selbst an das zuständige Finanzamt abführen. Erhält man eine Dividende, so führt die depotführende Bank oder der Broker ganz automatisch die Kapitalertragssteuer an das Finanzamt ab. Deshalb ist die Kapitalertragsteuer eine sogenannte Abgeltungssteuer. Die Steuerschuld ist mit der Abführung bezahlt.
- Die Quellensteuer fällt immer in dem Land an, in dem die Kapitalerträge erzielt wurden. Zahlen beispielsweise ausländische Firmen eine Dividende an inländische Anleger aus, so wird die Quellensteuer automatisch im jeweiligen Land an den Fiskus abgeführt, denn auch die Quellensteuer ist eine Abgeltungssteuer. Für den Anleger entsteht das Risiko der Doppelbesteuerung. Zum einen in dem ausländischen Staat, in dem der Kapitalertrag erzielt wurde und zum anderen in Österreich als Kapitalertragsteuer. Mit vielen Staaten hat Österreich jedoch Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, sodass dieses Risiko meist nicht oder nur in geringem Ausmaß besteht.
Aktiengewinne in Österreich versteuern
Wer also in Österreich Aktien kaufen will, der muss die Erträge daraus auch in Österreich versteuern. Sofern die Bank oder der Broker seinen Firmensitz in Österreich hat, ist es unproblematisch. Die Angelegenheit ist schnell erledigt. In Österreich gibt es für Kapitaleinkünfte keinen Steuerfreibetrag. Alle Einkünfte unterliegen vollständig der Steuer. Der Steuersatz auf Aktiengewinne beträgt 27,5 Prozent.
Besteuerung von Kursgewinnen
Doch nicht nur die Dividenden unterliegen der Besteuerung, auch Kursgewinne und daraus resultierende Wertsteigerungen müssen versteuert werden. Gerade beim Verkauf der Aktien fällt die sogenannte Kursgewinnsteuer als Teil der Kapitalertragsteuer an, allerdings nur für den Neubestand. Abgestellt wird auf das Veranlagungsjahr. Aktien gehören zum Neubestand, wenn sie ab dem 01. Jänner 2011 erworben wurden und wieder veräußert werden. Wie lange die Aktien im Bestand des Anlegers waren, spielt dabei keine Rolle. Für Altbestände, die vor diesem Stichtag gekauft wurden, fällt diese Steuer nicht an.
Ausländische Quellensteuer
Die in Österreich anfallende Kapitalertragsteuer ist auch gleichzeitig eine inländische Quellensteuer. Ausländische Anleger, die Kapitalerträge in Österreich erzielen, unterliegen ihr, denn die Quelle der Erträge ist in diesem Fall in Österreich. Deshalb müssen ausländische Anleger in Österreich ihre Aktiengewinne, aber auch Kursgewinne versteuern.
Wer allerdings als Inländer Aktien von ausländischen Firmen besitzt, der muss die erhaltenen Dividenden auch in dem Land versteuern, indem das Unternehmen seinen Sitz hat. In diesem Fall fällt also eine ausländische Quellensteuer an. Die Größenordnung hängt von den steuerrechtlichen Bestimmungen des Landes ab.
Doppelbesteuerung, nein danke
Ganz kann man sich die Doppelbesteuerung leider nicht ersparen, wenn man in Österreich zu Hause ist, aber minimieren ist möglich. Mit bis zu 15 Prozent kann sich der österreichische Anleger die ausländische Quellensteuer anrechnen lassen. Die Differenz bis zu 27,5 Prozent bei Aktiengewinnen, also 12,5 Prozent, müssen dann aber an das zuständige österreichische Finanzamt abgeführt werden. Sitzt der Broker in Österreich, übernimmt er die Abführung der Steuern.
Problematisch wird es, wenn in einem ausländischen Staat eine Quellensteuer erhoben wird, die über 15 Prozent hinausgeht. In diesem Fall zahlt man den im Ausland erhobenen Steuersatz von beispielsweise 25 Prozent und den in Österreich zu entrichtenden pauschalen Steuersatz von 12,5 Prozent. In Summe wären das dann 37,5 Prozent und somit zehn Prozent zu viel. Ist das der Fall, kann im Quellenland die Erstattung der Quellensteuer beantragt werden. Das Bundesministerium für Finanzen stellt auf der Website die dafür benötigten Formulare bereit.
Bleibt die ausländische Quellensteuer unter 15 Prozent, gibt es keinerlei Probleme.
Aktiengewinne in Österreich zu versteuern ist kinderleicht, solange Aktien von inländischen Unternehmen erworben werden. Erfolgen beispielsweise Dividendenauszahlungen von ausländischen Firmen im Ausland an inländische Anleger wird es etwas komplizierter. Doch die Doppelbesteuerungsabkommen minimieren die Belastung.